„Ich kann es mir einfach nicht leisten“

von Redaktion

Erste Bescheide zur Verbesserungsumlage für Kläranlage Oberaudorf sorgen für Unmut

Oberaudorf – „Ich kann es mir einfach nicht leisten.“ Fassungslos zeigt Jürgen Doetsch auf den Gebührenbescheid der Gemeinde Oberaudorf, der ihn vor Kurzem per Post zugestellt wurde. Wie berichtet, wird ein Teil der Kosten für den Neubau der Kläranlage durch eine direkte Zahlung auf die Bürger umgelegt. Der vorläufige Beitragssatz liegt bei 8,51 Euro pro Quadratmeter Grundfläche, mit eingerechnet werden auch die Geschosse. Für Doetsch, der ein historisches Haus am Burgtor bewohnt, heißt das unterm Strich: 5200 Euro sind zu zahlen.

Frustabbau im
sozialen Netz

Im sozialen Netz lässt der Oberaudorfer seine Wut ab – und auch bei der Podiumsdiskussion der drei Bürgermeisterkandidaten im Oberaudorfer Kursaal (wir berichteten) sparte er nicht mit heftiger Kritik. Er bewundere seine Mitbürger, die so opferbereit diese Dreistigkeit eines Gemeinderates zu akzeptieren bereit seien, wettert er im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen. Die Verbesserungsumlage sei vom Gemeinderat installiert worden, „um das von ihm selbst vernachlässigte und heruntergekommene Klärwerk zu finanzieren“, so Doetsch weiter.

Besonders dreist sei das Schreiben selbst, das aufgrund seiner Formulierung den Bürger in eine Schuldlage versetze, obwohl er keine Schuld trage. Doetsch weiter: „Ich könnte kotzen!“ Warum sei bei der Erhebung der Verbesserungsumlage nicht die aktuelle Einkommenssituation der Bürger betrachtet worden, klagt er.

Nach Angaben von Michael Schmid, Leiter der Gemeindewerke Oberaudorf, beruht die Schätzung der Kostenhöhe der bereits verschickten Gebührenbescheide auf zwei Zahlen: den voraussichtlichen Baukosten und der erwarteten beitragsfähigen Gesamtbruttogeschossfläche.

Schmid: „Beide Zahlen stehen derzeit noch nicht genau fest. Auf Basis der Kostenfortschreibung wurde von Gesamtkosten von elf Millionen Euro ausgegangen. Detaillierte Flächenschätzungen gehen derzeit von etwa 700000 Quadratmeter aus, wobei jedoch eine Anpassung nach oben erwartet wird.“

Hinsichtlich der Möglichkeit eines Härtefallausgleichs, also die Kosten erlassen zu bekommen, wenn sie besonders hoch ausfallen oder der Betroffene sich in einer schwierigen sozialen beziehungsweise finanziellen Lage befindet, verweist Schmid auf das Kommunalabgabengesetz. Dieses bilde die gesetzliche Grundlage für die Bescheide und die darauf basierende gemeindliche Satzung. Ein, auch nur teilweiser Erlass sei vom Gesetzgeber nicht vorgesehen „und daher nicht möglich“, so Schmid. Allenfalls über Stundung ließe sich reden.

Doch noch Zuschüsse
vom Freistaat?

Verhalten reagiert Schmid auch auf die Frage, ob Zuschüsse oder Förderungen vom Freistaat für den Bau der Kläranlage möglich seien.

Der Leiter der Gemeindewerke: „Die einschlägige Förderrichtlinie ist die RZWas (Richtlinie zur Förderung wasserbaulicher Maßnahmen).“ Grundlage für mögliche Förderungen seien Faktoren, wie demografische Entwicklung der Gemeinde der letzten zehn Jahre und getätigte Investitionen der letzten 25 Jahre.

Schmid: „Die Berechnungen hierfür sind umfangreich. Erst durch die Änderung der RZWas 2019 wurden die Eingangshürden soweit abgesenkt, dass überhaupt die Möglichkeit bestehen könnte, Zuwendungen des Freistaats zu erhalten. Derzeit sind genaue Aussagen dazu jedoch nicht möglich.“

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