Drogendeal für einen Kinderwagen

von Redaktion

Für 500 Euro: Nigerianer transportiert 1,6 Kilo Marihuana, um seiner Familie zu helfen

Kiefersfelden – An der Grenz-Kontrollstelle in Kiefersfelden war am 27. August 2018 ein „herrenloser“ Koffer sicher gestellt worden. Darin befanden sich rund 1,6 Kilogramm Marihuana, das wohl aus Italien nach Deutschland gebracht werden sollte.

Bei den kriminaltechnischen Untersuchungen stellte sich heraus, dass sich in und an dem verpackten Marihuana DNA-Spuren befanden. Damit konnte der Eigentümer des Koffers identifiziert werden. Der Nigerianer war im März 2017 in Kempten bereits strafrechtlich aufgefallen, weshalb er bereits im Polizeicomputer gespeichert war.

So war er am 19. August 2019 in Frankfurt festgenommen und zur JVA nach Bernau gebracht worden. Vor dem Schöffengericht
Rosenheim wurde die Angelegenheit jetzt verhandelt.

Unterstützt von der Verteidigerin Rechtsanwältin Gabriele Sachse erklärte der Mann, dass er seinen Lebensmittelpunkt nunmehr in Schweden habe. Er habe über einen Bekannten Kontakte zu Männern in Rom aufgenommen, für die er gegen ein Salär von 500 Euro dieses Paket nach München hätte schaffen sollen.

„Ich wollte endlich einen Kinderwagen für mein Kind kaufen können“, sagte der Angeklagte. Im Jahr 2008 sei er aus Nigeria über Niger und Libyen nach Italien und über Deutschland weiter nach Schweden gekommen. Nie wieder wolle er auf diesem illegalen Weg zu Geld kommen, sagte er.

Die Staatsanwältin stand dem Angeklagten zu, dass er mit einem schweren Schicksal zu kämpfen gehabt habe. Aber damit stehe er nicht
alleine. Und der Gesetzgeber wisse, warum er die Strafe für Einfuhr von Betäubungsmitteln so hoch angesetzt habe. Sie beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Die Verteidigung verwies darauf, dass es sich um eine sogenannte weiche Droge gehandelt habe. Außerdem sei nichts davon in den
Handel gelangt. Angesichts der Lebenssituation des Angeklagten, beantragte die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.

Das war dem Gericht allerdings nicht möglich. Der Vorsitzende Richter Christian Merkel erklärte dem Angeklagten die Entscheidung: Die unterste Strafgrenze für ein solches Delikt seien zwei Jahre Haft. Diese könnten nur unterschritten werden, wenn es besondere Umstände dies zuließen. Solche Umstände seien im Falle des Angeklagten leider nicht zu sehen. Er sei eben ein „stinknormaler Drogenkurier“, der wie fast alle aus purer Geldnot von den Hintermännern benutzt werde. Zwar sei man mit dem Strafmaß von zwei Jahren und drei Monaten nahe an die Untergrenze gegangen. Aber eine Aussetzung zu Bewährung sei bei dieser Strafhöhe nicht mehr möglich.

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