Aschau – „Mit dem Abbruch der alten Sporthalle und dem Bau der neuen Sporthalle wird erst begonnen, wenn die Haushaltssatzung 2020 mit den dazugehörigen Anlagen vom Gemeinderat beschlossen wurde und die Haushaltsgenehmigung durch das Landratsamt Rosenheim vorliegt“, forderte Gemeinderat Jakob Hündl (CSU) bei der Sitzung des Aschauer Gemeinderates. „Jedes andere Vorgehen durch den Ersten Bürgermeister und den Gemeinderat wäre rechtswidrig“.
Er wies darauf hin, dass er diesen Antrag bereits zum wiederholten Male stelle. Bürgermeister Peter Solnar nahm das Schreiben von Hündl kommentarlos entgegen und reichte es weiter an die Verwaltung.
Hündl begründete seinen Antrag ausführlich unter Hinweis auf die kommunale Haushaltsordnung. Im Haushalt 2019 seien keine Ausgaben für den Abbruch und den Neubau veranschlagt worden, es seien lediglich Planungskosten in Höhe von 120000 Euro vorgesehen. Bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2020 dürften daher keine Ausgaben geleistet werden. Auch dürften keine Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für das Jahr 2020 seien in diesem Haushaltsplan nicht vorgesehen gewesen.
Da ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss in der Haushaltssatzung von 2019 fehle, könnten auch in den Folgejahren keine Ausgaben auf dieser Basis getätigt werden. Schließlich bedürfe der Haushaltsplan wegen der vorgesehenen Darlehensaufnahme der rechtsaufsichtlichen Genehmigung. Im Finanzplan sei zum Ausgleich des Haushalts 2020 eine Kreditaufnahme von 5,3 Millionen Euro vorgesehen, das bedeute aber, dass die Haushaltssatzung für 2020 mit den dazugehörigen Anlagen vom Landratsamt genehmigt werden müsse.reh