Stephanskirchen – Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 60 „Högering“ hinsichtlich der Zulässigkeit von Dachaufbauten im beschleunigten Verfahren zu ändern (Zehnte Änderung). Die Öffentlichkeit kann sich in der Gemeindeverwaltung, bis einschließlich Montag, 30. März, während der allgemeinen Dienststunden, also auch außerhalb der Parteiverkehrszeiten, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zu der Planung äußern.