Stephanskirchen – Nein, Befreiungen von Bebauungsplänen mag das Landratsamt gar nicht.
Das stellten jetzt wieder ein Bauherr und die Gemeindeverwaltung bei der Genehmigung von zwei Seitengiebeln an einem Haus in Högering fest.
Diesen Seitengiebeln hatte der Bauausschuss im September zugestimmt, das Landratsamt aber teilte dem Bauherrn mit, dass es so nicht gehe. Eine Änderung des Bebauungsplanes muss her.
Der stellvertretende Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie) übernahm für diesen Punkt die Sitzungsleitung, da Bürgermeister Rainer Auer im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wohnt.
Mair wies darauf hin, dass in Högering schon etliche Gauben und Quergiebel existieren, bis vor einigen Jahren Befreiungen vom Bebauungsplan auch vonseiten des Landratsamtes kein Problem waren.
Die Festsetzung, das Dachaufbauten generell nicht zulässig seien, erschien Bauverwaltung und Zweitem Bürgermeister heute nicht mehr haltbar.
Zumal eine Planänderung nur für den aktuellen Fall vermutlich zu weiteren Änderungen bei künftigen Fällen führte.
Also sollte der Bebauungsplan „Högering“ so geändert werden, dass Dachaufbauten künftig zugelassen sind. Wie diese aussehen dürfen, muss im Bebauungsplan geregelt werden.
Da diese Änderung alle Grundeigentümer im Geltungsbereich des Planes betrifft, müsse die Gemeinde die Kosten dafür tragen. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmte der Stephanskirchener Gemeinderat einmütig zu. syl