Gemeinderat ändert Pläne für Kragling

Stephanskirchen – Der Bauausschuss hat beschlossen, den Bebauungsplan Nummer 31 „Kragling“ im Bereich des Anwesens „Kraglinger Straße 1“ im vereinfachten Verfahren zu ändern (28. Änderung). Durch die Änderung soll im Norden des Grundstücks die zulässige Bebauung neu geregelt werden. Bis 6. April lie

Freitag, 14. August 2026

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