Geschwisterermäßigung gestrichen

von Redaktion

Die Elternbeiträge in der Gemeinde Tuntenhausen steigen. Da es vom Freistaat Bayern für Krippe und Kindergarten einen Zuschuss von 100 Euro monatlich gibt, fällt die Geschwister-Ermäßigung künftig weg. Das beschloss jetzt der Gemeinderat.

Tuntenhausen – Kindereinrichtungen sind immer ein emotionales Thema. Noch emotionaler wird es, wenn es um die Gebühren geht. Kein Wunder also, dass der Wegfall der 20-prozentigen Ermäßigung für Geschwisterkinder auch im Gemeinderat intensiv diskutiert wurde. Dabei ging es erst einmal nur um das Kinderhaus „Purzelbaum“ in Hohenthann, das in Trägerschaft der Gemeinde ist. Doch der Beschluss des Gemeinderates muss nun auch von allen anderen Trägern in der Gemeinde umgesetzt werden, um eine Elternbeitragsgleichheit im Gemeindebereich zu gewährleisten.

Argument: Zuschuss
des Freistaates

Der Freistaat Bayern zahlt seit dem 1. April 2019 einen Elternbeitragszuschuss für den Kindergarten von 100 Euro im Monat. Seit dem 1.Januar gibt es auch ein bayerisches Krippengeld von monatlich 100 Euro. Dadurch haben sich die Elternbeiträge merklich verringert. „Von allen Trägern in der Gemeinde ist deshalb angedacht, künftig von der Geschwisterermäßigung abzusehen“, informierte Bürgermeister Georg Weigl (CSU/FWG). Für Hortkinder gebe es diese Ermäßigung schon seit September nicht mehr.

Christine Schindlbeck, in der Gemeindeverwaltung für Kindereinrichtungen zuständig, erläuterte den Räten die Veränderungen, die der Wegfall des Geschwisterrabattes mit sich bringen wird. So war der Kindergarten bei einer Betreuungszeit von 25 Stunden pro Woche bisher kostenlos. Nun müssen die Eltern 22 Euro im Monat bezahlen. Bei 30 Stunden pro Woche führt der Wegfall der Geschwisterermäßigung zu einem Preisanstieg von bisher sieben auf künftig 34 Euro. Für 35 Stunden sind künftig 45 statt bisher 16 Euro fällig, für 40 Stunden 57 statt 26 und für 45 Stunden 69 statt 35 Euro.

Im Bereich der Kinderkrippe belastet der Wegfall der 20-prozentigen Geschwisterermäßigung die Haushaltskassen der Familien stärker. Für 25 Wochenstunden zahlen sie künftig 133 Euro statt der bisherigen 86 Euro. Für 30 Stunden werden künftig 157 Euro fällig (bisher: 106 Euro), für 35 Stunden 180 Euro (bisher: 124 Euro) für 40 Stunden 205 Euro (bisher: 144 Euro) und für 45 Stunden 248 Euro statt bisher 178 Euro.

7000 Euro mehr
für die Gemeinde

„Durch den Wegfall der Geschwisterermäßigung kämen wir in diesem Defizitbereich auf gut 7000 Euro Mehreinnahmen“, erläuterte Weigl, der zudem auf die hohe Qualität der Betreuung im Kinderhaus „Purzelbaum“ verwies. Er vertrat in der Gemeinderatssitzung die Meinung, dass die Ermäßigung als soziale Komponente bisher durchaus gerechtfertigt gewesen sei. Nachdem nun aber der Staat mehr übernehme, sei der Wegfall der Geschwisterermäßigung durchaus vertretbar. Stefan Hofbauer (ÜW Ostermünchen) sah das anders: „Wenn der Staat sozial denkt, sollte die Gemeinde das genauso tun.“

Theresa Englhart (Frauenliste) wiederum fand den gemeindlichen Vorschlag durchaus in Ordnung. Auch Hans Thiel (CSU/FWG) hielt die Streichung der Geschwisterermäßigung für gerechtfertigt und verwies auf das hohe Defizit im gesamten Kinder- und Schülerbereich. „Die Kindertagesstätten kosten uns über eine Million Euro im Jahr“, erläuterte Weigl und kündigte an: „Nach der zentralen Anmeldung im März und der Endabrechnung für das Bewilligungsjahr 2019 werden wir nochmals über eine allgemeine Elternbeitragsanpassung ab dem Betreuungsjahr 2020/2021 beraten müssen.“

Weitere Erhöhung
angekündigt

Die folgende Abstimmung war so knapp, dass Erik Thomas, der Geschäftsleiter der Gemeindeverwaltung, zweimal zählen musste. Am Ende stimmten zehn Gemeinderäte für den Wegfall der 20-prozentigen Ermäßigung für Geschwisterkinder und neun dagegen. Damit ist der Rabatt Geschichte.

In der Praxis wird der Beschluss nun so umgesetzt, dass die Ermäßigung noch bis zum Ende des Betreuungsjahres 2019/2020 – also bis August – gilt, wenn ein Geschwisterkind bereits die Einrichtung besucht.

Die restlichen Träger in der Gemeinde – der katholische Kita-Verbund und die Nano GmbH – werden nun von der Verwaltung aufgefordert, den Beschluss ebenfalls umzusetzen, um Beitragsgleichheit im Gemeindebereich zu gewährleisten.

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