Wohnen und Gewerbe sollen sich die Waage halten

von Redaktion

Gemeinderat Halfing ändert zwei Bebauungspläne – Gebietscharakter im Mischgebiet betrachten

Halfing – Ohne Gegenstimme votierten die Halfinger Gemeinderäte in ihrer Sitzung für zwei Bebauungsplanänderungen. Diese waren notwendig geworden, weil das Landratsamt in beiden Fällen den jeweiligen Anträgen auf isolierte Befreiungen nicht mehr stattgegeben hatte. Beide Bauwerber hatten im Vorfeld Anbauten vornehmen wollen, diesen hatte der Gemeinderat unabhängig voneinander mit einer Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan grünes Licht gegeben. Das Landratsamt forderte nun für beide Anbauten, das eine Vorhaben ist am westlichen, das andere Vorhaben am östlichen Ortsrand, jeweils eine Änderung des Bebauungsplanes.

Dem Antrag auf Vorbescheid für ein Grundstück an der Chiemseestraße – zwei Wohnhäuser und ein gewerblich genutztes Gebäude – erteilte der Rat hingegen eine Absage. Die Grundstücke seien Ende Dezember 2011 in einem Vertrag mit mehreren Bebauungsvarianten an die Antragstellerin verkauft worden, so Bürgermeister Peter Böck (CSU) einleitend, nun sollen auf dem ehemaligen Fußballfeld an der Chiemseestraße Wohn- und Geschäftshäuser errichtet werden. Konkret seien das, so Böck, zwei Wohnhäuser mit jeweils neun Wohnungen.

Im dritten Gebäude gebe es zwei Varianten: So sollen ein Getränkemarkt im Erdgeschoss sowie acht Wohnungen im ersten und zweiten Obergeschoss entstehen. Statt nur Wohnungen über dem Getränkemarkt könnten im ersten Obergeschoss Büroräume und vier Wohnungen im zweiten Obergeschoss gebaut werden.

Wenngleich die geplante Tiefgarage durchaus positiven Anklang fand, stieß das Vorhaben dennoch auf Ablehnung.

Durch die zusätzlich entstehende Wohnnutzung im Mischgebiet könne der Gebietscharakter nicht mehr eingehalten werden, so die einhellige Meinung. Für das Vorhaben wären mehrere Befreiungen nötig, wie beispielsweise die Überschreitung der Baugrenzen, der erlaubten Grundflächen, der Dachneigung, der Zahl und Breite der Gauben und Quergiebel und der Zahl der Geschosse.

Der Rat verständigte sich darauf, dem Vorbescheid aufgrund der Überschreitungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der gemeindlichen Zustimmungen im Kaufvertrag sowie des fehlenden Nutzungsverhältnisses von 50:50 Wohnen und Gewerbe im Mischgebiet kein gemeindliches Einvernehmen zu erteilen.elk

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