Eggstätt – Die Anlieger der Kirchmeierstraße können aufatmen: Die endgültige Herstellung der Straße kostet sie nichts. Der Gemeinderat fällte in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss, sich aus Gründen der Gleichbehandlung „für den vollständigen Erlass der Erschließungsbeiträge für die endgültige Herstellung der Kirchmeierstraße“ auszusprechen. Während Christian Glas (Freie Bürger Eggstätts, FBE) und Hans Plank (CSU) die Gleichbehandlung begrüßten, verwies Stephan Fronhöfer (FBE) darauf, dass man als Gemeinde sehr wohl eine Nachrüstpflicht für gemeindliche Straßen habe und dass die Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeträgen rückwirkend zum 1. Januar 2018 „ein katastrophales Wahlgeschenk von Herrn Aiwanger“ sei. Sein Fraktionskollege Thomas Nitzinger äußerte sich ähnlich.
„Die große Politik hat uns da ein Ei gelegt.“ Bürgermeister Hans Schartner (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) erklärte, dass die Kosten der Herstellung der Kirchmeierstraße sich auf 145000 Euro beliefen. Der nächste Gemeinderat müsse dies ausbaden.
Im Beschlussvorschlag heißt es weiter, dass „es in der Gemeinde Eggstätt noch insgesamt 16 Straßen gibt, die unter die sogenannte „Altanlagenregelung“ des Art. 5a Abs. 7 KAG fallen und für die ab 1. April 2021 keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden können. Eine vollumfängliche Herstellung und Abrechnung aller Straßen ist bis zum genannten Zeitpunkt nicht möglich und eine teilweise Umsetzung wäre nicht fundiert zu begründen und würde somit wohl gegen das Willkürverbot verstoßen.“ Die Gemeinderäte stimmten bis auf eine Enthaltung von Gerhard Eder (ÜWG) dem Beschluss zu. elk