Satzung zugestimmt

von Redaktion

Mittagsverpflegung Thema im Rat

Eggstätt Der Satzung über die Mittagsverpflegung und die Gebühren der Mittagsverpflegung stimmten die Gemeinderäte Eggstätt in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig zu. Geschäftsleiter Hans-Joachim Kaiser verlas Auszüge aus beiden Satzungen, wonach die Mittagsverpflegung für die Kinder als öffentliche Einrichtung betrieben wird. Für alle Schüler, die an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, sowie für die Kinder des gemeindlichen Kindergartens und der Kinderkrippe ist die Mittagsbetreuung zugänglich. Für Schüler der Offenen Ganztagesangebote (OGTS) kostet die Mittagsverpflegung 4,50 Euro, für Kinder des gemeindlichen Kindergartens 4,20 Euro und für Kinder der Kinderkrippe 2,10 Euro pro gebuchten Tag. Für Lehrkräfte der Grundschule Eggstätt, Betreuungspersonal der OGTS und Personal der Kindertageseinrichtungen gelten die gleichen entsprechenden Gebührensätze. elk

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