Mit 150 durch die Ortschaft gebrettert

von Redaktion

Italiener (28) muss sich vor Gericht verantworten – Bußgeld und Fahrverbot

Rosenheim/Kiefersfelden – Weil er im Ortsbereich, in dem Tempo 50 herrscht, mit 150 Stundenkilometer auf seinem Motorrad unterwegs war, musste sich jetzt ein 28-jähriger Italiener mit Wohnsitz in Österreich, in Rosenheim vor Gericht verantworten.

Am 3. September 2019 überwachten zwei Verkehrspolizisten die Kufsteiner Straße in Kiefersfelden. Gegen 18.30 Uhr hörte die Beamtin an der „Radarpistole“ ein Motorrad, das schnell und hochtourig die Gänge hinaufgeschaltet wurde. Gerade noch rechtzeitig gelang es ihr, das Messgerät auf den Motorradfahrer zu richten, der im Moment dabei war, ein Auto zu überholen. 150 km/h zeigte die Messpistole an. Der Motorradfahrer, der mit seiner Kawasaki Ninja in wenigen Sekunden auf weit über 200 Stundenkilometer beschleunigen kann, wurde angehalten und bestritt auch seine überhöhte Geschwindigkeit nicht. Sein Motorrad wurde sichergestellt, sein österreichischer Führerschein einbehalten.

Wegen dieses extremen Fahrverhaltens lautete der Strafbefehl auf „verbotenes Rennen“. Dabei muss es laut Gesetzesvorgabe keineswegs ein Wettrennen zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern sein. Auch die Flucht vor Polizeibeamten kann als Verstoß gegen dieses Gesetz gewertet werden. Dafür kann das Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren aussprechen.

„Tatwerkzeug“
konfisziert

An Ort und Stelle wurde das Motorrad als „Tatwerkzeug“ konfisziert. Es ging also um viel für den 28-jährigen Italiener, der in Österreich arbeitet und lebt. Der berichtete, er habe das Motorrad kürzlich erworben und dieses am gleichen Tag erstmals zugelassen. Wohl habe er den Pkw überholen wollen und sei damit selbstverständlich zu schnell geworden. Aber weil er auf diesem Motorrad noch recht unerfahren gewesen sei, habe er die Beschleunigung wohl unterschätzt. Das nahm ihm die Staatsanwältin nicht ab. „Sie sind nicht erst fünf Minuten vorher aufgestiegen.“ Er habe das Motorrad, wie es im Paragraf 315d heißt „verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Deshalb sei er mit einer Geldstrafe von 3000 Euro zu bestrafen, das Motorrad einzuziehen und eine Fahrsperre auszusprechen.

Verteidiger sieht
kein „Solo-Rasen“

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Schluttenhofer, beharrte darauf, dass sein Mandant wohl eine grobe Ordnungswidrigkeit begangen habe, es sich dabei aber keinesfalls um ein verbotenes „Solo-Rasen“ gehandelt habe. Das sei alleine daran deutlich geworden, indem er nach dem Überholvorgang seine Geschwindigkeit reduziert habe und sich hinter einem anderen Zweiradfahrzeug einordnete. Die Richterin Julia Haager urteilte nach gründlicher Abwägung, dass dem Angeklagten ein „absichtliches Solo-Rasen“ nicht nachzuweisen sei. Durchaus aber eine extrem überhöhte Geschwindigkeit bei dem Überholvorgang innerorts. Deshalb belegte sie die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 1000 Euro und einer Fahrsperre von drei Monaten.

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