Das Opfer war zu clever

von Redaktion

Drei jugendliche Betrüger in flagranti erwischt

Rosenheim/Bad Endorf – Der 20-jährige Schüler aus Rosenheim war auf ungeklärten Wegen an die Geldbörse eines Mannes aus Grünwald gekommen. Darin befand sich eine EC-Karte. Weil er als Schüler unter permanentem Geldmangel litt, fragte er einen Studenten, ob und wie man damit an Geld kommen könne.

Die Pin-Nummer der EC-Karte war unbekannt, also ließ sich der Student etwas anderes einfallen: Eine teure Diskotheken-Musikanlage stand in Bad Endorf zum Verleih. So überlegten sich die Zwei, das Gerät unter dem Namen des Karten-Besitzers zu mieten und es bei Ebay zu verscherbeln.

Gesagt getan. Kurz darauf wurde das Gerät bei Ebay–Kleinanzeigen angeboten. Dem Besitzer des Gerätes, der gewohnheitsmäßig die Angebote bei Ebay ansah, fiel das Gerät auf, das ihm nicht nur bekannt vorkam, sondern das auch deutlich Spuren dort aufwies, wo er sein Firmenlogo angebracht hatte. Sofort erstattete er nicht nur Anzeige bei der Polizei, sondern bat auch einen Freund, für das Gerät ein Angebot abzugeben.

Die Polizei wartete schon beim „Käufer“

Typischerweise bestand der Verkäufer nicht nur auf Barzahlung bei Übergabe, sondern wollte erst gegen 23 Uhr liefern. Zusammen mit einem 19-jährigen Azubi, der nur zum Zwecke des Transportes mitgenommen wurde, trugen die beiden die Anlage in die Wohnung des angeblichen Käufers in Griesstätt – wo sie bereits von Polizeibeamten erwartet und verhaftet wurden.

Der Student war im Auto sitzengeblieben. Als er feststellte, dass seine Mittäter nicht zurück kamen, suchte er das Weite. Was ihm nichts nützte, weil er zuhause von der Polizei festgenommen wurde.

Die Drei waren geständig, wobei weder der Student noch der Schüler die Kaufverhandlungen im Internet geführt haben wollte. So gab es für die Drei eine Anklage vor dem Jugendschöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Hans-Peter Kuchenbaur. Alsbald war klar, dass es sich bei den zwei Helfern zwar um Mittäter handelte, aber keiner von Beiden über das Know-how verfügte, um so eine Masche durch zu ziehen.

Ganz anders der Student. Jener war nicht nur sechsfach vorbestraft, sondern auch einschlägig in Erscheinung getreten. In einer umfangreichen Betrugsaffäre war er 2018 bereits zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden. Trotz der offenen Bewährung hatte er sich jetzt auf diese Betrügerei eingelassen.

Der Staatsanwalt wollte die beiden „Mitläufer“ zu Sozialstunden und Freizeitarresten verurteilt sehen. Für den Studenten wollte und konnte er jedoch keinerlei Milderungsgründe erkennen. Dieser sollte zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt werden.

Die Chancen
standen schlecht

Die Verteidiger, die Rechtsanwälte Dr. Johannes Griehl, Rechtsanwalt Walter Holderle und Rechtsanwalt Hans Sachse stimmten dem im Wesentlichen zu. Lediglich Rechtsanwalt Sachse machte einen letzten Versuch, seinem Mandanten eine Haftstrafe zu ersparen – wissend, dass die Chancen schlecht standen. Die Haftdauer für den Studenten reduzierte das Jugendschöffengericht auf zwei Jahre und vier Monate, eine Bewährung kam somit nicht in Frage. Kuchenbaur: „Sie haben den Erwartungen des Gerichtes in keiner Weise entsprochen. Sie ließen uns gar keine andere Wahl.“

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