Pittenhart – Für die Aufnahme einer Reihe von Bodendenkmälern auf dem Gemeindegebiet in die Denkmalliste des Landesamtes für Denkmalpflege erteilte der Gemeinderat Pittenhart das Benehmen der Gemeinde.
Bodendenkmäler sind Spuren früherer Besiedlung und Vorgängerbauten von aktuellen Gebäuden, die im Boden überdauern und so Kenntnis geben können vom Leben früherer Generationen.
Im Gebiet von Pittenhart dokumentierte das Landesamt für Denkmalpflege 14 Bodendenkmäler von Grabstätten aus vorgeschichtlicher Zeit über Spuren der römischen Vergangenheit im Chiemgau bis zu mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Befunden beispielsweise im Bereich der Kapelle Sankt Sebastian in Hinzing und bei Eschenau.
Spuren der
Villa Rustica
Unter anderem wurden die Spuren der schon recht bekannten Villa Rustica der römischen Kaiserzeit östlich von Oberbrunn in die Denkmalliste nachgetragen.
Im Benehmensverfahren kann die betroffene Kommune die Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste zwar nicht verhindern, hat jedoch die Möglichkeit, Einwände dagegen vorzubringen, die vom Landesamt für Denkmalpflege geprüft werden müssen. Daher erteilte der Gemeinderat im Fall des Reihengräberfeldes des frühen Mittelalters an der Stelle des Bandlerhofes im Ort Pittenhart an der Waldstraße das gemeindliche Benehmen nicht. Man wolle zuerst Auskunft, aufgrund welcher Vermutung ein relativ großer Umgriff um das darüber liegende bestehende Gebäude als Standortfläche des Denkmals ausgewiesen worden sei.
Die Pittenharter Gemeinderäte möchten eine genauere Abgrenzung der betroffenen Fläche, um zu gewährleisten, dass sich der landwirtschaftliche Betrieb an dieser Stelle bei Bedarf auch noch erweitern kann.igr