Ein Kindergarten für zwei Gemeinden

von Redaktion

Premiere in Bayern – Frasdorf und Prien teilen sich Kosten für Betreuungseinrichtung

Frasdorf/Prien – Die Gemeinde Frasdorf und der Markt Prien bauen gemeinsam eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung und werden sie nach der Fertigstellung gemeinsam betreiben. Erstmals werden zwei Kommunen in Bayern über die Gemeindegrenzen hinweg gemeinsam einen Kindergarten planen und bauen.

„Die Kindergärten in Frasdorf und in Prien sind voll, beide Gemeinden brauchen dringend neue Kindergarten-, Hort- und Krippenplätze für ihre jüngsten Einwohner“, so Bürgermeisterin Marianne Steindlmüller. „In Frasdorf gab es dazu schon seit längerer Zeit ganz konkrete Vorstellungen über einen idealen Standort im Norden der Gemeinde im Bereich von Kirche, Schule und Pfarrheim von Wildenwart. Auch die Verhandlungen mit dem Grundstückseigner verliefen erfolgreich.“

Gemeinden
einigten sich rasch

Die Gemeinde Frasdorf trat daraufhin an die Marktgemeinde Prien heran, ob sich diese am Bau und an den Kosten beteiligen werde. Schließlich werde die Einrichtung unmittelbar an der Grenze zwischen Frasdorf und Prien im Herzen der früheren Gemeinde Wildenwart gebaut, Kinder aus den Priener Ortsteilen Prutdorf, Atzing und Bachham könnten dadurch ortsnah betreut werden. Die Gemeinderäte beider Kommunen stimmten dem Vorhaben zu.

Warnende Stimmen kamen lediglich aus dem Bereich Denkmalschutz: das Ensemble Christkönigskirche mit Pfarrhof, Schule und Pfarrheim am Wildenwarter Kirchenberg könnte durch einen Neubau gestört werden. Die Gemeinde Frasdorf wies darauf hin, dass der Kirchberg bis 1934 unbebaut war, nach der Fertigstellung der Christkönigskirche und des Pfarrhofs kam in den 50er-Jahren das erste Pfarrheim dazu, 1965 wurde das Schulhaus gebaut. Nach dem Abriss des ersten Pfarrheims wurde 1992 das jetzige modern gestaltete Pfarrheim eröffnet.

Schlusspunkt unter die bisherigen Baumaßnahmen am Kirchenbergerl waren schließlich der Sportplatz und der Spielplatz im Jahr 2002 sowie das Musikhäusl der Musikkapelle Wildenwart 2015. Es wurde also ständig weitergebaut rund um die Kirche; es sei also keineswegs so, dass eine Kinderbetreuungseinrichtung in dieser Umgebung störend wirke.

Damit war der Weg frei für weitere vorbereitende Maßnahmen. Die beiden Kommunen schlossen eine Zweckvereinbarung für Planung, Bau und Betrieb einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung. Die Zweckvereinbarung gilt zunächst für den Zeitraum des Erbpachtvertrags 99 Jahre lang.

Die Gemeinde Frasdorf und der Markt Prien werden jeweils zwei Gruppen für Krippen- und/oder Kindergartenplätze verwirklichen. Die fünfte Gruppe kann bei Bedarf als Hort oder auch als Kindergarten beider Gemeinden geführt werden.

3,8 Millionen
Euro Baukosten

Frasdorf und Prien teilen sämtliche Kosten, beginnend bei der Bauleitplanung bis hin zur abschließenden Fertigstellung des Gebäudes und die förderfähige Erstausstattung sowie zukünftige Sanierungskosten im Verhältnis 50 zu 50. Die Baukosten belaufen sich nach aktueller Schätzung auf rund 3,76 Millionen Euro.

Die Kindertagesstätte wird durch einen Erbpachtrechtsvertrag für 99 Jahre auf einem 5000 Quadratmeter großen Grundstück, angelehnt an das Wildenwarter Kirchenbergerl, errichtet. Die vorgesehene Einrichtung liegt an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Wildenwart und Prutdorf. Diese Straße ist im Frasdorfer Ortsbereich bis zur Grenze nach Prien auf 30 Stundenkilometer beschränkt. Das entstehende Vermögen durch die Errichtung und den Betrieb der Kindertageseinrichtung gehört zu gleichen Teilen dem Markt Prien am Chiemsee und der Gemeinde Frasdorf.

Die Bauträgerschaft der Kindertageseinrichtung übernimmt der Markt Prien. Den Zuwendungsantrag sowie die gesamte Abwicklung des Zuwendungsverfahrens für die Investitionskosten übernimmt ebenfalls der Markt Prien. Eine Sanierung und eventuelle spätere Erweiterungen der Kindertageseinrichtung könne nur mit Zustimmung beider Gemeinden erfolgen.

Trägerschaft ist
noch nicht geklärt

Die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung ist bisher noch offen, sie soll durch einen freien oder kirchlichen Träger erfolgen. Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Marktes Prien. Der Vertrag über die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung ist von den beiden Gemeinderäten zu beschließen. Die Bewirtschaftung und die Verwaltung der Kindertageseinrichtung und der förderfähigen Erstausstattung ist Aufgabe des Trägers. reh

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