Pittenhart – Einmal mehr beschäftigten sich die Pittenharter Gemeinderäte in der letzten Sitzung mit der Änderung des Bebauungsplans „Pittenhart-Dorf“ im Zuge des Bauvorhabens der Raiffeisenbank Chiemgau Nord-Obing an der Stelle des ehemaligen Lagerhauses an der Bahnhofstraße.
Aus der Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger in der Nachbarschaft im Verlauf des Auslegungsverfahrens hatten sich einige Änderungen des Planentwurfs ergeben.
Unter anderem wurde das Maß der seitlichen Wandhöhe vom tiefsten Geländepunkt an der Nordost-Gebäudeecke aus auf 8,11 Meter im Unterschied zu 7,5 Meter auf der anderen Seite festgesetzt, weil damit Auffüllungen des unterschiedlich hohen Geländes vermieden werden können, die den Wasserabfluss bei Hochwasser beeinträchtigen würden.
Außerdem wurde dem Wunsch von Nachbarn entsprochen, Blecheindeckungen bei den geplanten Garagen und Carports auszuschließen.
Der Gemeinderat Pittenhart billigte den vorliegenden geänderten Bebauungsplanänderungsentwurf und beschloss die erneute Auslegung des Plans in vereinfachter Form, beschränkt auf drei Wochen Auslegungszeit. Stellungnahmen können nur in Bezug auf die neu eingearbeiteten Änderungen abgegeben werden.
Negativ beschieden wurde vom Gemeinderat Pittenhart eine Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Niederbrunner Straße im Ortsteil Oberbrunn. Mit dem Vorhaben sollten zusätzlich zu drei Wohnungen in vorhandenen Gebäuden vier Wohnungen in einem Neubau mit einer Fläche von 238 Quadratmetern entstehen. Im dort gültigen Bebauungsplan „Oberbrunn-Nord“ sind jedoch nur noch zusätzlich zwei Wohneinheiten auf einer Fläche von 99 Quadratmetern erlaubt.
Der Pittenharter Gemeinderat verlangte daher die Einhaltung der Bestimmungen des Bebauungsplans.
Hintergrund der Entscheidung ist die Befürchtung, dass bei mehr Wohnungen in diesem Bereich aus dem „Dorfgebiet“ ein „Allgemeines Wohngebiet“ werden würde, verbunden mit starken Einschränkungen für den benachbarten Betrieb der Gärtnerei Maier.igr