Pittenhart – Der Gemeinderat Pittenhart brachte die Schaffung von neuen Gewerbeflächen einen Schritt weiter. Er behandelte in seiner Sitzung die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Auslegungsverfahren zum überarbeiteten Bebauungsplan und den Flächennutzungsplanänderung für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Pittenhart – Am Bahnhof“.
Die Raumplanungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern hatte gefordert, den Bedarf an neuen Gewerbeflächen sowie die Tatsache, dass keine nutzbaren Misch- und Dorfgebietsflächen im Gemeindebereich zur Verfügung stehen, konkret und nachvollziehbar darzulegen und nachzuweisen. Das Pittenharter Gremium erläuterte dazu, dass im unbeplanten Innenbereich keine Baulücken, Brachen oder Konversionsflächen zur Nutzung durch Gewerbebetriebe vorhanden sind. Auch gebe es keine Möglichkeiten der Nutzung leer stehender Gebäude mehr.
Zehn Bewerber haben sich gemeldet
Die am Bahnhof vorgesehenen neuen Gewerbeflächen seien eine Erweiterung des einzigen in Pittenhart vorhandenen Gewerbegebiets. Es lägen bereits zehn Grundstücksbewerbungen vor, auch von bereits in dem bestehenden Gewerbegebiet angesiedelten Betrieben. Außerdem habe die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes den großen Vorteil, dass die Erschließungsflächen zum größten Teil bereits vorhanden sind und somit dem Gedanken des Flächensparens in erheblichem Maße Rechnung getragen werde.
Die Wasserrechtsabteilung im Landratsamt Traunstein und das Wasserwirtschaftsamt hatten die Problematik des Verlustes von Retentionsflächen im potenziellen Überschwemmungsgebiet des Aindorfer Baches angesprochen. Dazu erklärte der Gemeinderat, dass laut dem Gutachten des für die Planung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Pittenhart zuständigen Fachbüros Aquasoli, die im Bebauungsplan vorgesehene Inanspruchnahme von natürlichen Retentionsflächen ausgeglichen werden kann. Es würde die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche für die Regelung des Wasserabflusses um zehn Zentimeter tiefer abgegraben. Für dieses Vorgehen spreche zudem, dass die Deckung des dringenden Bedarfs an Gewerbeflächen durch flächensparende Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes dem Gemeinwohl diene.
Keine Wiesenbrüter festgestellt
Etwas erstaunt waren die Gemeinderäte über die Einwendung der Unteren Naturschutzbehörde, es sei im Bebauungsplan nicht ausreichend begründet, warum von Wiesenbrütervorkommen nicht auszugehen sei.
In den vorherigen Auslegungen hatte die Feststellung gereicht, dass auf Grund der umgebenden landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen damit nicht zu rechnen sei.
Die Gemeindeverwaltung hatte daraufhin einen Experten für naturschutzfachliche Fragen mit einem Gutachten beauftragt. Dieser hatte lediglich eine Feldlerche, aber keine Kiebitze gesichtet. Auf Grund der Lage nahe am bestehenden Gewerbegebiet und der Nachbarschaft von Eisenbahnstrecke und Wald ist laut Experten davon auszugehen, dass auf der besagten Fläche keine Wiesenbrüter anzutreffen sind.
Zu den Hinweisen der Rhein-Sieg-Eisenbahn, dem Eisenbahnstrukturunternehmen für den LEO der Chiemgauer Lokalbahn, zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bahnbetriebes verwiesen die Pittenharter Gemeinderäte darauf, dass die dem Bebauungsplan zugrunde liegende Fläche nur an der Südwestecke einen kleinen Bereich der Eisenbahnstrecke berührt. Daher hielt es das Gremium für ausreichend, in die Unterlagen die Bestimmung aufzunehmen, dass Baumpflanzungen der Ortsrandeingrünung oder auf Privatflächen einen Mindestabstand von 25 Metern zum Gleis einhalten müssen, um Windwurfbeeinträchtigungen für die Bahn zu vermeiden.igr