Diskussion über Baugrenzen

von Redaktion

Schonstetter Gemeinderat berät Baupläne in „Schonstett Süd“

Schonstett – Die letzte Sitzung in „alter Besetzung“ und das in der Mehrzweckhalle, um wegen Corona die Abstände einhalten zu können – in ihrer jüngsten Sitzung erlebten die Schonstetter Gemeinderäte ein „gewöhnungsbedürftiges“ Szenario für eine Zusammenkunft des Gemeinderats.

Einigen Diskussionsbedarf hatte das Gremium gleich beim ersten Tagesordnungspunkt – einem Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schonstett Süd“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Friseursalon und Doppelgarage. Dabei ging es um die „Höhe fertiger Fußboden“ – wichtig für die höchstmögliche Bebauung – sowie die Überschreitung der für den Bau gesetzten Grenzen. Im Bebauungsplan war nach einem Einwand eines Nachbarn die Abstandsfläche auf vier Meter (sonst drei Meter) festgelegt worden, im Bauplan eingezeichnet sind 3,10 Meter, auch sei laut Antragsteller das tatsächliche Gefälle der Parzelle größer als im Bebauungsplan angegeben.

Votum für
Befreiung
von Baugrenze

Da alle Nachbarunterschriften vorlagen, stimmte man mit sieben zu drei Stimmen der Befreiung von der Baugrenze zu. Die „Höhe fertiger Fußboden“ wurde hingegen mit einem Patt, als mit fünf zu fünf Stimmen, abgelehnt.

Weiter lehnten die Räte die beantragte Änderung des Bebauungsplanes „Schonstett Süd“ für eine weitere Parzelle geschlossen ab. Man war sich dabei aber einig, dass die im Plan eingezeichnete Lage für die Garage auf der Südseite des Grundstücks ungünstig gewählt worden war und diese ungünstige Lage trotz intensivem Studium des Entwurfes wohl von allen Beteiligten nicht wahrgenommen worden war.

Aus diesem Grund stimmte das Gremium gegen eine Bebauungsplanänderung, stellte dem Antragsteller aber eine isolierte Befreiung zur Lage der Garage in Aussicht. mv

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