Bad Feilnbach – In Zeiten, in denen „Corona“ das Alltagsleben bestimmt, ist der persönliche Schutz gegen Ansteckung mit diesem unberechenbaren Virus in aller Munde. Dort, wo es verpflichtend vorgeschrieben ist, wird auch in Bad Feilnbach Mund- und Nasenschutz getragen. Die Desinfektion schreibt gegenwärtig wohl jeder ganz groß.
Was die Beschaffung von Desinfektionsmitteln für medizinische Einrichtungen wie Kliniken und Praxen, aber auch Geschäfte und Verwaltungen betrifft, wurde vor einigen Tagen auch die Bad Feilnbacher Obstanbauregion – vor allem die Erzeuger von hochprozenti-gen Obstbränden – in die Gespräche einbezogen.
Generell sind sich die Bad Feilnbacher Brenner einig: Sie erzeugen aus naturbelassenem heimischen Obst keine Desinfektionsmittel beziehungsweise den dazu notwendigen hochprozentigen Alkohol, sondern ausschließlich reine und trinkfähige Obstbrandprodukte.
Warum Bad Feilnbachs Brenner nichts anderes als ihre genießbaren und gesunden Produkte zur – wie sie sagen – Stärkung des Immunsystems – in Form von Obstler, Kirschgeist, Zwetschgen- und Birnenbrand oder anderen Köstlichkeiten aus heimischen Obstsorten herstellen, erklären Edelbrand-Sommelier Christian Eder und Sohn Simon vom Wachingerhof in Bad Feilnbach. „Unsere Anlagen sind technisch nicht dafür ausgerüstet, große Mengen an Alkohol mit der vorgegebenen Reinheit für Desinfektionszwecke herzustellen“, informieren die beiden traditionsreichen Obstbrandhersteller und sprechen damit auch für die Obstbrenner in der Region. Der im vorlaufenden Prozess der Obstbranderzeugung anfallende nicht trinkbare „Sprit“ sei viel zu gering und lohne sich für heimische Brenner nicht.
Aus einem Brand mit circa 120 Litern Maische falle höchstens ein halber Liter Ethanol an, und dessen ätherische Öle taugten gerade einmal zum Einreiben.
„Erheblich größer als bei Obst ist der Anteil an nicht trinkfähigem Alkohol bei stärkehaltigen Lebensmitteln wie Getreide oder Kartoffeln“, erklärt Simon Eder. Die Ausbeute an ungenießbarem Alkohol liege um das Zehnfache höher als bei der Obstbranddestillation.
Brennrechte
sind limitiert
Auch seien die Brennereien mit bis zu 60 sogenannten „Böden“ zur Herstellung von 95-prozentigem Reinalkohol eigens dafür ausgelegt, größere Chargen zu erzeugen. Zur Herstellung von reinem und – das sei an dieser Stelle ausdrücklich betont – trinkbaren Obstbrand seien für die Obstbrenner dagegen nur drei „Böden“ ausreichend.
„Für die Herstellung von nicht trinkbarem Sprit oder auch zur Desinfektion geeignetem Alkohol gibt es keine Abgabe von Steuern und keine Kontingente“, informiert Eder. Trinkbare Obstbranderzeugnisse unterlägen einer hohen Besteuerung. Zudem seien die Brennrechte für die Brenner auf 300 Liter Obstbrand pro Jahr limitiert.
Christian Eder und sein Sohn Simon, der die Obstbrennerei auf dem Wachingerhof erhalten möchte, sind wie alle im Gemeindebereich tätigen Obstbrenner stolz auf ihre Produkte. Denn, so betonen sie: Obstler, verantwortungsvoll genossen, bringe den Sommer wenigstens geschmacklich in den Gaumen, wenn man sich schon mit Ausflügen zurückhalten wird.