Rosenheim – Der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Winhart hat wegen der Genehmigung des Starkbierfestes Anfang März Strafanzeige gegen die Stadt Rosenheim gestellt, „Hier steht der Verdacht im Raum, dass die Rosenheimer Politik für ein wenig Aufmerksamkeit vor der Kommunalwahl die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel gesetzt hat“, begründet er die Einschaltung der Justiz. Pikant: Der Abgeordnete hatte am 4. März, als das Starkbierfest schon auf der Kippe stand, auf Twitter geschrieben: „Oh mein Gott… ist diese Panik wirklich nötig?“
Winhart räumt ein, in Sachen Corona einen Lernprozess absolviert zu haben. Außerdem habe er mit seiner Frage seine Follower lediglich zu einer Diskussion unter dem Hashtag #CoronaPanik aufrufen wollen, „die in Deutschland den ganzen Tag rauf- und runterging“. Worum es ihm jetzt in seiner Strafanzeige gehe, sei eine Frage, die viele Menschen umtreibe: Warum setzte sich die Stadt über eine dringende Empfehlung des Gesundheitsamtes hinweg, das am 3. März zur Absage geraten hatte? „Ich habe großes Vertrauen in das Gesundheitsamt“, sagt Winhart. „Daher möchte ich den Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft klären lassen“.
In seiner Presseerklärung äußerte Winhart außerdem sein Bedauern über die Absage des Herbstfestes, die er als „unverhältnismäßig“ kritisierte. „Hier wäre gegebenenfalls ein Mittelweg mit höheren Hygieneauflagen und weiteren Tischabständen erstrebenswert gewesen.“
Er halte es für zu früh, bereits jetzt etwas für den Herbst abzusagen. Die Folgen der Absage jedenfalls seien „katastrophal“.
Rosenheims Wirtschaftsdezernent Thomas Bugl gibt sich gelassen: „In einem demokratischen Rechtsstaat hat jeder Bürger die Möglichkeit, staatliches Verwaltungshandeln gerichtlich überprüfen zu lassen.“ Die Stadt sehe dem Fortgang dieses Verfahrens vor allem deshalb mit „großem Interesse“ entgegen, weil nach „hiesigem Kenntnisstand noch in keinem Fall ein Zusammenhang zwischen einer Infektion und dem Rosenheimer Starkbierfest bekannt geworden ist“.
Winhart hatte der Stadt zudem unterstellt, mit Bußgeldern aus Verstößen gegen Corona-Schutzvorschriften entgangene Gewerbesteuerausfälle kompensieren zu wollen. Dies bezeichnete Bugl als „weder akzeptabel noch hinnehmbar“. Die Unterstellung sei eine „infame Behauptung“.