Kiesabbau kratzt an Kraglinger Spange

von Redaktion

Stephanskirchen Himbeerfeld abgegraben – Nichts zu hören vom Straßenbauamt

Stephanskirchen – „Das Himbeerfeld ist weg!“ Die Tatsache, dass das Himbeerfeld an der Kraglinger Straße umgebaggert wurde, haben viele Stephanskirchener Bürger bereits bedauert. Das benachbarte Kieswerk erweitert dort seine Abbaufläche. „Die Erweiterung ist genehmigt“, bestätigt Christian Hausstätter von der Gemeindeverwaltung. Nach Aussage des Besitzers werde zunächst aber lediglich der Abraum genutzt.

Das Grundstück ist ganz in der Nähe der Haarnadelkurve der Miesbacher Straße an deren Einmündung in die Salzburger Straße. Also genau da, wo die „Kraglinger Spange“ gebaut werden soll. „Es geht direkt bis an die Trasse heran“, sagt Hausstätter.

Kraglinger Spange ohne Kreisverkehre

Ob diese Trasse schon in Stein gemeißelt ist, ist offen. Denn vor vier Jahren gab es im Gemeinderat für keine der damals vorgestellten Trassen eine Mehrheit. Die meisten Gemeinderäte – sieben von damals 20 – konnten noch mit der Variante drei leben. Staatliches Bauamt und Regierung entschieden, den Vorentwurf auf dieser Basis weiter zu planen. Die Spange soll von der Haarnadelkurve über die Äcker bis zur Vogtareuther Straße führen, zwischen Entleiten und Höhensteig in diese einmünden. Ohne Kreisel. Planer Bernhard Bauer vom staatlichen Bauamt erklärte Anfang 2019 im Gemeinderat, dass so der Verkehr ohne Bremswirkung eines Kreisverkehrs auf der Umgehungsstraße abgewickelt werden könne.

Nach den Untersuchungen eines Fachbüros leben auf der überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche, die für die Kraglinger Spange gebraucht wird, keine streng geschützten Arten.

Der Erörterungstermin für die Kraglinger Spange, bei der auch die betroffenen Bürger gehört werden, war laut Straßenbauamt für Ende 2019/Anfang 2020 geplant. Die Gemeindeverwaltung hat seit Monaten nichts mehr zur Kraglinger Spange gehört.

„Jetzt gerade wäre ein Erörterungstermin wahrscheinlich auch schwierig“, kommentiert Hausstätter.

Das sieht Ursula Lampe, Pressesprecherin des staatlichen Bauamtes genauso. Sie verweist aber darauf, dass ihre Behörde die Einwendungen der Bürger nach der Auslegung bearbeitet hat und wieder an die verfahrensführende Behörde – die Regierung von Oberbayern – übergab. Die Regierung entscheide über die Erforderlichkeit und den Zeitpunkt eines Erörterungstermins.

Erörterungstermin entscheidet Regierung

Die Entscheidung über das ob, wann und wie – vor allem auch mit Blick auf die Corona-Pandemie, die es erschwere, einen Erörterungstermin durchzuführen – liege bei der Regierung von Oberbayern.

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