Gefahr in Verzug?

von Redaktion

Gemeinderat Nußdorf besorgt über Abbau im Steinbruch Überfilzen

Nußdorf – Eigentlich wollte Nußdorfs Bürgermeister Sepp Oberauer (CSU) lediglich über den aktuellen Stand zum Thema Steinbruch Überfilzen informieren. Es entwickelte sich im Gremium aber eine umfangreiche Debatte, in der zahlreiche Gemeinderatsmitglieder quer durch alle Fraktionen ihren Unmut zur jüngsten Entwicklung zum Steinbruch zum Ausdruck brachten.

Weil bei Sprengungen im Steinbruch Erschütterungen in Richtung Bichleralm in Folge des massiven Geröllabbaus nicht mehr gepuffert werden, stellte ein Anwohner bereits im Oktober letzten Jahres den förmlichen Antrag auf (Teil-)Stilllegung des Steinbruchs (wir berichteten). Da das Landratsamt über diesen Antrag bis Ende Februar jedoch nicht entschieden hatte, erhob der Anwohner eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht München.

Aufgrund der dargelegten Fakten des Anwohners schloss sich auch der Gemeinderat generell seiner Meinung an und sieht „Gefahr in Verzug“, denn die im Antrag dargestellten Fakten zu Erosion und Felssturzgefahren seien ihrer Meinung nach nachgewiesen. Die zuständige Stelle im Landratsamt wurde darüber informiert und um Einschreiten gebeten. Dort sieht man den Sachverhalt allerdings nicht so: „Ein Einschreiten gegen den Betreiber (Südbayeriches Portland-Zementwerk) gemäß Paragraf 20 Abs. 1 BImSchG entbehrt jeder Grundlage“, war schließlich die Antwort des Landratsamtes Ende April. Dabei erkundigten sie sich beim Betreiber. Der legte den Fachleuten im Landratsamt Gutachten vor, die von einem Münchner baugeologischen Büro und dem eines Lehrstuhlinhabers für Ingenieurgeologie der Technischen Universität München sowie auf ein sprengtechnisches Gutachten eines Dortmunder Ingenieurbüros stammen. Alle Gutachten wurden im Auftrag des Betreibers erstellt.

Landratsamt
hat keine Zweifel

Diese Gutachten seien nach Auffassung der Mitarbeiter im Landratsamt in sich „schlüssig, plausibel und nachvollziehbar“, zitierte Oberauer aus einem Anschreiben. Daher bestehe für das Landratsamt keinerlei Zweifel, dass der Steinbruch so betrieben wird, dass schädliche Einwirkungen, sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit nicht hervorgerufen werden können. Das wiederum zweifeln aber die Gemeinderäte an, ziehen „Gegengutachten“ in Erwägung und wollen einen Rechtsanwalt mit der Wahrung ihrer Rechte beauftragen.

Auch der Betreiber des Steinbruchs richtete aktuell einen Antrag an das Landratsamt. So möchte er von der Garwand aus einen ein Meter breiten Abflussgraben entlang eines Werkweges erstellen, um das Regenwasser gezielt abfließen zu lassen. Dieser Vorgang sei durch das Landratsamt bereits genehmigt, wie Oberauer erklärte. Der Gemeinderat sieht in dieser Maßnahme jedoch einen Widerspruch. Einerseits soll Regenwasser abgeleitet werden, aber andererseits wird im Antrag die Wasserhaltungsthematik nicht ausreichend gewürdigt. Denn es sei nicht beschrieben, wohin das Wasser schließlich abgeleitet wird. Es ist die Sprache davon, das im Nordosten ein weiteres Auffangbecken im Anschluss an ein bereits bestehendes Sammelbecken entstehen soll. Das sorgte für Verwirrung bei den Räten, denn nach Angaben von Ortskundigen existiert dieses Sammelbecken dort nicht. Unabhängig davon könne bei Starkregen aber auch dieses neue Becken überlaufen und sich in öffentlichen Gewässer entleeren.

Wohin läuft
das Wasser?

Ein vom Betreiber beigefügter Kartenausschnitt für den Entwässerungsgraben sorgte gleich für den nächsten Verdruss. Denn der befindet sich oberhalb der vom Verwaltungsgerichtshof München genehmigten Abbaugrenze von 758 Meter. Demnach darf hier kein Abbau stattfinden. Das Landratsamt sieht darin jedoch kein Problem, da es sich hierbei um Sicherungsmaßnahmen handeln würde, die auf alle Fälle erfolgen müssen, erklärte Oberauer. Hinzu kommt noch, dass in einem Planausschnitt als „Genehmigte Abbaugrenze“ eine Linie eingezeichnet ist, die nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts derzeit keine Gültigkeit mehr habe.

Auch hier stellte sich für den Gemeinderat die Frage, warum solche inaktuellen Karten das Landratsamt passieren können? Offenbar wurde der Antrag schlicht ohne kritische Würdigung an die Gemeinde eins zu eins durchgeleitet, wie bemängelt wurde.

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