Strichmännchen auf Insel und Steg

von Redaktion

Badeplatz Baierbach Neue Beschilderung und neue Rechtsform in Planung

Stephanskirchen – Ein Urteil aus Baden schlägt durch bis Baierbach. Im letzten Sommer fällte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil, das die Haftungsanforderungen zulasten von Freibadbetreibern verschärfte. Konkret ging es um die Badeaufsicht.

Die übernimmt am Badeplatz der Gemeinde in Baierbach am Simssee die Wasserwacht. Aber nicht täglich und nicht von frühmorgens bis spätabends. Weswegen sich jetzt zunächst der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde und am heutigen 26. Mai auch der Gemeinderat mit dem Badeplatz beschäftigen müssen. Es muss eine neue Regelung des Badebetriebs her.

Für Badegäste ändert
sich kaum etwas

Der bayerische Gemeindetag empfahl den Gemeinden, eine Einzelfallbeurteilung durch einen Fachmann vornehmen zu lassen. Die Gemeinde Stephanskirchen beauftragte eine darauf spezialisierte Münchner Rechtsanwaltskanzlei, sich ein Bild zu machen und dann ein Sicherheits- und Beschilderungskonzept zu erarbeiten, wie Geschäftsleiter Georg Plankl erläutert. Der gleich anfügt, dass sich für die Wasserfreunde kaum etwas ändert und Badegäste, die sich nicht an die Vorschriften halten, können so oder so des Platzes verwiesen werden.

Der Anwalt kam zu dem Schluss, dass die Haftung der Gemeinde am Freibad Simssee wohl durch einige Verbesserungen bei der Beschilderung und durch eine Hausordnung statt einer Satzung über die Nutzung des Badeplatzes erheblich minimiert werden könne. Da eine Hausordnung eine zivilrechtliche Angelegenheit ist und hier die Haftpflichtversicherung der Gemeinde greift. Eine Satzung ist öffentliches Recht, juristische Auseinandersetzungen wären strafrechtliche Fälle „und dafür gibt es keine Versicherung“. Die Inhalte beider Varianten können dabei weitgehend gleich sein. Der Vorteil für die Gemeinde: In einer Hausordnung kann die Badeaufsicht flexibler geregelt werden.

Steg und Insel
können bleiben

Steg und Badeinsel können bleiben, sollen nach Auffassung des Fachmanns als Gefahrenstellen beschildert werden. Mit Piktogrammen – den vor allem aus dem Sport bekannten Strichmännchen – und damit allgemein und auf einen Blick verständlich. Er habe schon Nachfragen gehabt, wo denn heuer Steg und Insel blieben, so Plankl. Das habe allerdings mit der Haftung nichts zu tun, so der Verwaltungsleiter, da sei sich die Verwaltung einig gewesen, dass der Badeplatz in Zeiten des grassierenden Coronavirus nicht noch attraktiver gemacht werden soll, als er von Natur aus ohnehin ist. Zumal es nicht nur die idyllische Lage ist, die den Badeplatz in Baierbach so besonders macht: Es gibt weder Park- noch Eintrittsgebühren und am Wochenende hatten beide Kioske geöffnet. Da galten die Abstandsregeln selbstverständlich ebenso, wie auf der Liegewiese. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses konnten sich mit dem Vorgehen anfreunden. Entscheiden darüber muss der Gemeinderat. Denn der hat die aktuell gültige Satzung im Mai 1996 verabschiedet und nur er kann sie aufheben. Die Sitzung beginnt heute, Donnerstag, um 18.30 Uhr.

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