Rehkitz von freilaufendem Dalmatiner gerissen

von Redaktion

Anleinpflicht in Laiming in Kiefersfelden missachtet – Jägerin Elisabeth Zehetmeir: „Das Tier hatte keinen schönen Tod“

Kiefersfelden – Ein freilaufender Dalmatiner hat am Dienstag, 26. Mai, in Laiming ein Rehkitz totgebissen. Die Halterin habe ihren Hund nicht angeleint, teilte die für das Gebiet zuständige Jägerin Elisabeth Zehetmeir den OVB-Heimatzeitungen mit. Auch das Muttertier sei der Hund danach noch angegangen.

Von April bis Juli sei Brut- und Setzzeit, weshalb im Waldgebiet Laiming Leinenpflicht herrsche. Viele würden sich allerdings nicht daran halten, sagt die Jägerin, die der Jagdgenossenschaft Kiefersfelden angehört.

Viele Hunde würden ihrem natürlichen Jagdtrieb nachgehen. „Da können sie gar nichts dafür“, erklärt die Jägerin. Was dann passieren könne, habe sie am Dienstag mit ansehen müssen: „Die Haxen sind zusammengebissen worden. Das Tier hatte keinen schönen Tod.“

Dem Hund
schutzlos ausgeliefert

In den ersten vier, fünf Wochen würden die Muttertiere ihre Jungen im hohen Gras ablegen und aus der Ferne aufpassen. Das Problem: Die Rehkitze haben noch keinen Fluchtreflex und seien freilaufenden Hunden schutzlos ausgeliefert. Gegen die Hundehalterin wurde keine Anzeige erstattet: „Sie war relativ einsichtig“, so die Kiefersfeldnerin. Einen wildernden Hund dürften Jäger aber theoretisch auch erschießen, sagt sie und weist in diesem Zusammenhang auf den „Jagdschutzparagrafen“ im Bayerischen Jagdgesetz hin. „Es wird nur keinen Jäger geben, der das tun will“, so Zehetmeir.

Der Ärger mit den Besitzern sei sonst programmiert. Deshalb bittet die Jägerin inständig: „Nehmt euren Hund an die Leine“. Solche Zwischenfälle seien in der Gemeinde Kiefersfelden bislang selten vorgekommen, teilt Michael Priermeier, Geschäftsleiter der Gemeinde Kiefersfelden, mit. In den vergangenen Jahren seien ihm nur ein bis zwei Fälle bekannt.

Dennoch: „Eine Anleinpflicht sei dazu da, dass sie auch eingehalten wird“, so Priermeier. Hundehalter, die sich nicht daran halten, würden eine Ordnungswidrigkeit begehen, die eine Geldbuße nach sich ziehen könne, macht er deutlich. bfo

Artikel 7 von 11