Bad Endorf – Alle diejenigen, die in Bad Endorf eine steuerpflichtige Zweitwohnung besitzen, werden in den nächsten Wochen von der Marktgemeinde Post bekommen. Inhalt: Der neue Steuersatz für ihre Immobilie von 13 Prozent, der vom Gemeinderat in jüngster Sitzung beschlossen wurde. Allerdings ist diese Änderung nichts, was von der Gemeinde aus eigenem Antrieb in Angriff genommen worden wäre, sie wurde ihr vielmehr vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben.
Ringen um den
tatsächlichen Wert
Dieses entschied im Sommer letzten Jahres, dass die sogenannte Jahresrohmiete, die bislang von vielen Gemeinden als Berechnungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer herangezogen wurde, genau für diesen Zweck anfechtbar wäre. Hintergrund ist die Tatsache, dass bei der Jahresrohmiete, ein Wert, der von den Finanzämtern auch für die Ermittlung der Grundsteuer herangezogen wird, wesentliche Gebäudeeigenschaften und damit der tatsächliche Wert der Immobilie nicht erfasst werden. So bleiben zum Beispiel das Alter des Gebäudes, sein Sanierungszustand, seine sonstige Ausstattung, seine Lage unberücksichtigt. Um diese Größen mit zu erfassen und damit eine im Sinne des Bundesverfassungsgerichts rechtssichere Einordnung zu gewährleisten, empfahl der Bayerische Gemeindetag in einem Schreiben vom Dezember letzten Jahres, die Satzungen der Zweitwohnungssteuer zu ändern und die Steuererfassungen auf die sogenannte Nettokaltmiete umzustellen. Damit ist der Mietbetrag gemeint, den man für das entsprechende Objekt tatsächlich erzielen können würde.
Zu diesem Zweck hatte die Gemeinde in den letzten Monaten an alle steuerpflichtigen Zweitwohnungsbesitzer ein Formular versandt, in der alle relevanten Daten – wie eben Alter, Zustand, Ausstattung, Lage – abgefragt wurden.
Auf dieser Basis wurde zunächst für jedes Objekt die theoretisch zu erzielende Nettokaltmiete errechnet und anschließend für alle Objekte der allgemeine Steuerprozentsatz festgelegt.
Dabei bemühte sich die Gemeinde um eine Festsetzung, die bei dieser quasi aufgezwungenen Umstellung möglichst wenig Veränderung für die Mehrzahl der einzelnen Zweitwohnungsbesitzer mit sich bringt, der neue Steuersatz liegt bei 13 Prozent.