Eggstätt – Einstimmig stimmten die Gemeinderäte für die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sowie für den Erlass einer Geschäftsordnung (GO).
Bei der Gemeindeverfassung geht es um die Zusammensetzung des Rats, 14 Gemeinderäte und ein berufsmäßig Erster Bürgermeister, die Besetzung der Ausschüsse sowie die Tätigkeit und Entschädigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder. Diese löst die alte Gemeindeverfassung der letzten Legislaturperiode ab.
Ohne Nachfragen stimmten die Gemeinderäte dieser Satzung zu, bei den Anpassungen in der GO für die neue Legislaturperiode gab es allerdings einige Nachfragen. Helmut Hundhammer (CSU) forderte die Ladungsfrist zu verlängern. Statt fünf Tagen vorab wollte er diese auf acht Tage erhöhen, in dringenden Fällen forderte er fünf statt drei Tage Vorlauf.
Während Thomas Nitzinger (FB) betonte, dass es damit für die Bürger immer schwieriger werde, Anträge fristgerecht einzureichen, unterstrich Bürgermeister Christian Glas (FB), dass es „das Bestreben der Verwaltung“ sei, Fristen einzuhalten. Die letzte Ladung sei spät rausgegangen, das gebe er zu. Geschäftsleiter Hansjoachim Kaiser sagte, dass man künftig per E-Mail und nicht per Post einladen werde. Arbeitstechnisch seien längere Fristen „ok“, aber für den Bürger oder Planer nicht. Da gebe es so manche Bitte um eine Verlängerung von Freitag auf den nachfolgenden Montag.
Jakob Illi (Grüne) und Markus Löw (FB) sprachen sich für sechs Tage Vorlauf aus. Ein Vorschlag, den auch Bürgermeister Glas (FB) aufgriff: Die Ladungsfrist werde auf sechs, in dringenden Fällen auf vier zu erhöht. Benjamin Huber (FB) hakte nach, ob der Versand per E-Mail in der GO vermerkt sei, was Kaiser unter Verweis auf Paragraf 22 Absatz 1 bejahte.
Schon bei der Abstimmung zur Tagesordnung hatte sich Katharina Weinberger (Grüne) zu Wort gemeldet.
Sie machte geltend, dass sie schon bei der konstituierenden Sitzung beim Tagesordnungspunkt GO unter anderem dafür plädiert hatte, dass die Niederschrift der nicht-öffentlichen Sitzung eine Viertelstunde vorab einzusehen sei.
Diesen Wunsch lehnte Kaiser ab. Die Niederschrift der vorangegangenen nicht-öffentlichen Sitzung werde zu Beginn der nicht-öffentlichen Sitzung in Umlauf gesetzt. Dies stehe auch so im Protokoll und in der GO Paragraf 24 Absatz 2.
Die Gemeinderäte befürworteten daraufhin einstimmig die neu geltende Geschäftsordnung zu. elk