Bebauungsplan für Weisham liegt verkürzt aus

von Redaktion

Baumbestand, Vogelbrut und Immissionsschutz sind Thema bei Gemeinderatssitzung

Eggstätt – Einstimmig genehmigten die Eggstätter Gemeinderäte in ihrer Sitzung die Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes Weisham, Teilbereich Süd/Nordost. Anfänglich ging es um eine Bauvoranfrage für den Abriss und anschließenden Neubau eines Wohnhauses in Weisham. Diese hatte der Gemeinderat im Dezember gebilligt, was eine Bebauungsplanänderung erforderlich machte.

Neue Überplanung
notwendig

Eine weitere Anfrage betraf die Erweiterung eines Stalls im südlichen Ortsteil. Das Immissionsgutachten ergab, dass weniger Tiere schlussendlich dort unterkommen können als im Antrag angedacht. Daher sei insgesamt für den Süd-Nordteil Weisham eine Überplanung des Bebauungsplans notwendig, fasste der gemeindliche Ansprechpartner für Bauangelegenheiten, Hans-Joachim Kaiser, die Chronologie zusammen.

Katharina Weinberger (Bündnis 90/Die Grünen) wiederholte ihre ablehnende Haltung mit der Begründung, dass sich die Gemeinde durch die Überplanung die Möglichkeit eines Radwegs verbaue. Ein Einwand, dem Bürgermeister Christian Glas (Freie Bürger) entgegenhielt, dass es sich hier um eine Stellungnahme handle: „Da können wir nichts ändern.“

Das Bayernwerk bat um eine Berücksichtigung vorhandener Anschlüsse, das Wasserwirtschaftsamt wies auf den Objektschutz am Gebäude hin und dass eine flächenhafte Versickerung, beispielsweise über Mulden, generell der unterirdischen Versickerung (auch über Rigolen) vorzuziehen sei.

Beiden Beschlussvorlagen, dies entsprechend in den Hinweisen aufzunehmen, sofern nicht schon geschehen, stimmte das Gremium einstimmig zu. Der längste Einwand kam von der Unteren Naturschutzbehörde: Auch wenn eine Untersuchung auf gesetzlich geschützte Arten Mitte Dezember erfolgt sei, müsse bei einem Abriss während der Vogelbrutzeit zwischen März und September sichergestellt werden, „dass keine Vögel im/am Bestandsgebäude brüten“.

Ein weiterer Punkt betraf den Baumbestand an der östlichen Grundstücksgrenze. Da dieser im Zuge der Baumaßnahmen weichen müsse, sollen innerhalb eines Jahres neue Bäume gepflanzt werden.

Debatte um
Baumfällungen

Wie Kaiser weiter ausführte, hatte diese Anmerkung den Bauausschuss, der vorab darüber beraten hatte, lange beschäftigt. Er habe hierzu im Archiv einen Beschluss aus dem Jahre 1997 gefunden, wonach die Neupflanzungen einen Stammumfang von 16 bis 18 Zentimetern aufweisen müssen.

Bene Langl (CSU) meinte, wenn es um den Umfang gehe, seien diese Maße „ok“. Katharina Weinberger hingegen sah in einer Abholzung „einen großen Schritt“, grundsätzlich seien Bäume erhaltenswert. Thomas Nitzinger (Freie Bürger) wandte ein, dass es hier um zwei Bäume und nicht um ein Waldstück gehe. Mit zwei Gegenstimmen der Räte Kajetan Huber (Freie Bürger) und Ludwig Estner (CSU) wurde der Beschlussvorschlag, die Abholzung mit Neupflanzungen wieder wettzumachen und bezüglich Artenschutz auf eventuell brütende Vögel zu achten, angenommen.

Maximale 72 Tiere
im Stall zulässig

Bürgermeister Glas wies hinsichtlich des Immissionsschutzes darauf hin, dass aufgrund des Gutachtens maximal 72 Tiere im erweiterten Stall zugelassen sind. „Wohnbebauung und Landwirtschaft haben ihre Berechtigung.“

Was die Sichtdreiecke angehe, so sei die Gemeinde zwar dahinter, aber wenn sich das Grün noch auf dem Privateigentum befinde, dann sei hierfür der Eigentümer verantwortlich.

Einstimmig billigten die Gemeinderäte diese Argumente. Der geänderte Bebauungsplan werde nun erneut im verkürzten Zeitraum von zwei Wochen ausgelegt, ein Beschlussvorschlag, dem sich das Gremium ebenfalls einstimmig anschloss.

Im Fall der Errichtung eines Stallgebäudes wiederum habe es einen genehmigten Vorbescheid sowie eine schriftliche Anerkennung gegeben, so Bürgermeister Glas. Dem Vorhaben stehe also nichts mehr im Wege. Die Gemeinderäte erteilten dem Bauantrag daraufhin ohne weiteres Nachfragen ihr Einvernehmen. elk

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