Eine Hausordnung für den Badeplatz

Abstand halten auf der Liegefläche – das war am Badeplatz Baierbach bisher kein Problem. Diese Vorsichtsmaßnahme wegen des Coronavirus gilt unabhängig von Satzung oder Hausordnung. Foto Schlecker

Abstand halten auf der Liegefläche – das war am Badeplatz Baierbach bisher kein Problem. Diese Vorsichtsmaßnahme wegen des Coronavirus gilt unabhängig von Satzung oder Hausordnung. Foto Schlecker

Gemeinderat Stephanskirchen folgt Expertenrat und hebt Satzung auf – Wasserwacht ab Mitte Juni im Einsatz

Von Sylvia Hampel

Stephanskirchen – Hausordnung statt Satzung für den Badeplatz in Baierbach, das hatte schon der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde befürwortet und dem stimmte nun auch der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes im vergangenen Jahr hatte die Haftungsanford

Mittwoch, 12. August 2026

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