Hecken sind eine Gefahr

von Redaktion

Gemeinde Eggstätt weist auf Haftung als Eigentümer hin

Eggstätt – Jedes Jahr werde auf der Bürgerversammlung der Wunsch geäußert, dass Hecken sowie Bäume und Sträucher, deren Äste in den Straßenraum beziehungsweise Gehweg wachsen und dadurch den öffentlichen Fußgänger- und Fahrverkehr behindern oder gefährden, zurückgeschnitten werden, so Gemeinderatsmitglied Ludwig Estner (CSU) in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Schon beim Tagesordnungspunkt Bebauungsplan Weisham hatte er diesen Einwand vorgetragen, und er wiederholte diesen Punkt auch beim Tagesordnungspunkt Anfragen. Wer für die Einhaltung von Sichtdreiecken zuständig sei, wollte er wissen. Bürgermeister Christian Glas (FB) antwortete, dass die meisten Grundstückseigentümer dies auch eigenverantwortlich täten, aber man könne nur an die Bürger appellieren, sei es mündlich oder via Gemeindeblatt. Die seitliche Begrenzung sei identisch mit der Straßenbegrenzungslinie beziehungsweise der Grundstücksgrenze. Man weise auch immer wieder auf die Haftung als Grundstückseigentümer hin. Es sei „schade“, dass sich nicht alle an die Vorgabe hielten. Hans Plank (CSU) befand, bei extremen Ausfahrten müsse die Gemeinde aktiv werden. Deswegen solle an dem Bauvorhaben in Weisham ein Exempel statuiert werden. Glas erklärte, dass man mit der sogenannten Ersatzvornahme den Bauhof mit einem Rückschnitt beauftragen könne, die Kosten trage dann der Eigentümer. Man müsse die Situation vor Ort begutachten und erst das Gespräch mit dem Eigentümer suchen, nach einer rechtlichen Prüfung könne der Bauhof loslegen. elk

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