Ein Löschweiher in Sonnendorf?

von Redaktion

Gemeinderat Halfing diskutiert über Außenbereich und Löschbehälter

Halfing – Zwei Punkte zum nordwestlich von Halfing gelegenen Ortsteil Sonnendorf standen auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Halfinger Gemeinderats. Beide beschäftigen das Gremium schon lange und werden es auch weiter auf Trab halten, denn sie wurden zurückgestellt.

Beim ersten Punkt ging es um die Aufstellung einer Außenbereichssatzung aufgrund dortiger geplanter Bauvorhaben. Auch wenn die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden dem Vorhaben „grünes Licht“ gaben, so seien laut Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) „noch immer nicht alle Dienstbarkeiten für Leitungen und Fahrwege vorhanden.“ Da gebe es, so Braun weiter, „viele persönliche Meinungen und Befindlichkeiten“ und noch „keinen gemeinsamen Nenner.“

Bei einem Treffen Anfang Juni werden sich nun Anlieger und drei Mitglieder der Verwaltung bemühen, einen Konsens zu finden. Zweiter Bürgermeister Konrad Aicher (HWV) fügte dem hinzu, dass die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange keinen Verhinderungsgrund darstellten: „Die Satzung sollte dann schnell gehen.“

Ein zweiter Punkt betraf die Ausführungsvariante des Löschwasserbehälters Gunzenham/Sonnendorf. Der Beschlussvorschlag hierzu lautete entweder Standortsuche und Eruieren der Löschbehältergröße, oder alternativ Kosteneruierung für einen Löschweiher. Bürgermeisterin Braun sagte, dass es nach wie vor keinen Standort für einen unterirdischen Löschbehälter gebe. Dem angedachten Ort habe der Grundstückseigentümer seine Zustimmung verweigert.

Selbstvorsorge

vor Objektschutz

Es gebe auch einen Antrag aus Sonnendorf, worin sich die Anlieger für einen Löschweiher, der gleichzeitig auch als Biotop und Badeweiher genutzt werden solle, aussprachen. Zudem erklärten sich die Unterzeichner bereit, für Filteranlage und Wartung zu sorgen. Der Bauausschuss habe den Antrag in seiner vorangegangenen Sitzung grundsätzlich begrüßt, habe aber auch festgehalten, dass zuvor die Haftungsfrage geklärt sein müsse, so die Bürgermeisterin. Sie habe deshalb mit dem Bayrischen Gemeindetag telefoniert. Laut Auskunft sei ein privater Betreiber für einen Badeweiher möglich, dieser hafte aber auch. Zudem sei die Gemeinde nicht verpflichtet, einen Löschteich zur Verfügung zu stellen, da Sonnendorf Außenbereich ist. Und dort gelte Selbstvorsorge für den Objektschutz.

Tobias Hofer (FW) erklärte, dass die Feuerwehr einen Löschteich für den Fall der Fälle brauche, stellte aber ein Biotop als Löschteich in Frage. Beim Ansaugen könne Schlamm mitkommen, seiner Meinung nach sei dies „problematisch.“ Auch Stefan Schlaipfer (CSU) fand die Variante Löschbehälter sinnvoller. Löschteich oder Badeweiher, so seine knappe Forderung. Sepp Stettner (FW) hingegen meinte: „Ein Löschweiher braucht eine offene Bauweise, da findet man doch leichter einen Grund.“ Konrad Aicher zählte weitere Vorzüge für einen Löschweiher auf: „Wesentlich günstiger, geringere Auflagen“ und eine Einzäunung. Gleichwohl warnte auch er vor einer möglichen Verschlammung eines Naturteichs. Aicher gab aber auch zu bedenken, dass die Außenbereichssatzung für Sonnendorf noch nicht endgültig sei. Er wollte wissen, wie es beim Objektschutz aussehe und wie bei einer gemeinsamen Löschanlage für Sonnendorf und Gunzenham, das immerhin als Innenbereich zähle. Sebastian Schauer (FW) erklärte, dass für einen unterirdischen Löschbehälter der Boden untersucht werden müsse, ein prinzipielles Nein zu einem Löschbehälter gebe es nicht. Christina Zehetmayer (CSU) wandte ein, dass nicht ersichtlich sei, wie viele Betreiber es beim Vorschlag Löschteich gebe und wie die Haftungsfrage bei mehreren Betreibern sei. Braun betonte, sie werde die Fragen der Gemeinderäte mit dem Bayrischen Gemeindetag klären und diese Punkte auch beim Treffen mit den Anwohnern Sonnendorfs ansprechen.elk

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