Wie reagiert das Grundwasser?

von Redaktion

Dauerpumpversuch in Vogtareuth jetzt abgeschlossen – Daten werden ausgewertet

Vogtareuth – Einen entscheidenden Schritt weiter ist Vogtareuth bei seiner zukünftigen Wasserversorgung gekommen. Das Thema beschäftigt die Gemeinde schon seit fünf Jahren intensiv. Jetzt konnte der Dauerpumpversuch abgeschlossen werden. Er ist eine entscheidende Grundlage für die nächste wichtige Stufe: die Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes rund um den geplanten neuen Brunnen in einem Waldstück bei Lochen. Dazu wurden über sechs Tage hinweg bis zu 25 Liter pro Sekunde gefördert. Gut das Dreifache der Sekundenmenge, die im späteren Alltagsbetrieb anfallen wird.

Mit Einwänden
wird nicht gerechnet

Die Auswertung mehrerer Pegel wird nun zeigen, wie sich der Grundwasserkörper durch den Dauerpumpversuch hinsichtlich seiner Höhe und den aufgetretenen Fließgeschwindigkeiten verhalten hat. Auf der Basis dieser Daten kann dann vom Wasserwirtschaftsamt das Trinkwasserschutzgebiet festgelegt werden. Bürgermeister Rudolf Leitmanstetter ist nach wie vor zuversichtlich, dass das Schutzgebiet überwiegend in von Wald bestandenem Gelände zu liegen kommen wird. Und auch dass Auflagen und Einschränkungen für die Landwirtschaft, die mit einem Schutzgebiet im „freien Raum“ immer verbunden wären, weitestgehend vermieden werden können.

Was den Zeitplan des weiteren Vorgehens betrifft, so hofft der Bürgermeister, dass die Festlegung des Schutzgebietes spätestens im kommenden Jahr abgeschlossen sein kann. Nach derzeitigem Stand sei vonseiten aller möglicherweise betroffenen Wald- beziehungsweise Grundbesitzer mit keinen Einsprüchen zu rechnen: Alle Vorgespräche zeigten, dass den Vogtareuthern die Sicherstellung einer eigenen und völlig unabhängigen Wasserversorgung ein wichtiges Anliegen ist.

Auch die Schutzgemeinschaft Hofstätter See unterstützt das Vorhaben. Man opponiere dort, so Bürgermeister Leitmanstetter, zwar nach wie vor gegen das Vorhaben der Rosenheimer Stadtwerke, aus der Gegend Wasser zu entnehmen, habe gegen den Vogtareuther Brunnen jedoch keine Einwände. Alles, was unter 400000 Kubikmetern Wasserentnahme läge, sei für den See ungefährlich, so heiße es. Und die Vogtareuther lägen mit den 200000 Kubikmetern, die als Maximalwert angepeilt sind, weit darunter.

Nach der Festsetzung des Schutzgebietes könnte vielleicht noch im nächsten Jahr mit der baulichen Fertigstellung begonnen werden, der Anbindungsleitung an die bereits bestehende Hauptleitung und dem Bau des Brunnenhauses. In diesem wird neben den nötigen Pumpen auch die UV-Anlage untergebracht werden, die derzeit noch bei der bestehenden Trinkwasserquelle bei Zaisering an der Innkante im Einsatz ist. Allerdings wird sie beim neuen Brunnen sozusagen nur für den Fall der Fälle aufgestellt werden. Nötig wäre sie nicht: Das Wassers des Brunnens, das in Zukunft aus einer Tiefe von 35 Metern geholt wird, ist, wie ein dreimonatiger Vorabtest ergab, in jeder Hinsicht von hervorragender Qualität: So liegt zum Beispiel der Nitratgehalt unter zehn Milligramm pro Liter – erst ab 37 Milligramm wären Maßnahmen zur Wasserverbesserung notwendig. Als zulässigem Höchstwert würden sogar 50 Milligramm erreicht werden können.

Insgesamt geht Bürgermeister Rudolf Leitmannstetter davon aus, dass spätestens im Lauf des Jahres 2022 alle Maßnahmen abgeschlossen sind und die derzeitige Quelle vom Netz genommen werden kann.

Mit der neuen dauerhaft genehmigungssicheren Wasserversorgung hat die Gemeinde Vogtareuth dann auch wieder die Möglichkeit, in allen Gemeindeteilen neue Baugebiete auszuweisen.

Seit Jahren
ein Planungsstopp

Derzeit ist dies nur im Ortsgebiet von Vogtareuth selbst möglich, weil hier eine von der Quelle unabhängige Wasserversorgung besteht. Für alle übrigen Gemeindeteile, die von der Quelle versorgt werden, besteht für größere Neuausweisungen schon seit Jahren ein Planungsstopp, weil die Quelle als Wasserlieferant sozusagen nur noch vorübergehend geduldet wird. Das zu ihr gehörige Schutzgebiet liegt teilweise in überbautem Areal, was nach den Trinkwasserschutzrichtlinien nicht zulässig ist. Auch wenn die Schüttung der Quelle wie auch die Wasserqualität nach wie vor ausreichend wären.

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