Riedering – Aufatmen in Pfaffenbichl, genauer gesagt in der dortigen Feldstraße: Die bleibt so, wie sie ist. Dafür hatten die Anwohner gekämpft, seit der Gemeinderat – gegen die Empfehlung der Verwaltung – beschlossen hatte, die Feldstraße gemeinsam mit dem Fichtenweg auszubauen und entsprechend abzurechnen.
Der erste Knackpunkt: die Anwohner hatten in den
70er-Jahren schon für den Ausbau ihrer Straße bezahlt, wollten dies nicht erneut tun. Der zweite Knackpunkt: Sind seit der ersten „technischen Herstellung“ der Straße mindestens 25 Jahre vergangen, können nach einem Beschluss des Landtags ab 1.April 2021 keine Beiträge mehr für Sanierung oder Erneuerung erhoben werden, wenn die Maßnahme bis dahin umgesetzt und abgerechnet ist. Von diesen sogenannten Altanlagen gibt es im Riederinger Gemeindegebiet vier, nur die Feldstraße sollte saniert werden.
Landratsamt:
Beide Straßen
nur gemeinsam
Denn – und das ist Knackpunkt drei – das Landratsamt hatte vor gut zwei Jahren darauf gedrungen, dass die Feldstraße und der in die Feldstraße übergehende nie ausgebaute Fichtenweg als Einheit zu betrachten seien. Was Dr. Klaus Halter von der Kommunalen Kalkulationen GmbH in der Gemeinderatssitzung im Januar 2020 unterstützte.
Die Anlieger der Feldstraße liefen Sturm: Sie hätten den Ausbau ihrer Straße bereits bezahlt – mit rund 60000 Mark für Unterbau und Asphaltierung, wie Kämmerer Wolfgang Eberle jetzt in der Gemeinderatssitzung sagte. Unterlagen dazu gab es laut Eberle in der Gemeindeverwaltung nicht, auch keinen Erschließungsvertrag mit der damaligen Gemeinde Söllhuben. Da konnten die Anlieger aushelfen.
Woraufhin das Landratsamt nach einer Prüfung der Unterlagen in die Knie ging und von einer „unsicheren Rechtslage“ sprach. Die beiden Straßen könnten sowohl getrennt als auch als Einheit abgerechnet werden, hieß es nun aus dem Amt, das Feldstraße und Fichtenweg zuvor als Einheit betrachtete.
„Wie ein Gericht im Streitfall daher den Sachverhalt beurteilen würde, ist völlig offen“, so Eberle. Die Beweislast liege nämlich bei der Gemeinde, wodurch sich das Risiko erhöhe, dass die Gemeinde die Baukosten letztendlich selbst zahlen müsse. Eine Einschätzung, der Claudia Drescher vom Bayerischen Gemeindetag nur zustimmen kann. Die Fachfrau warnte auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitung davor, Altanlagen ungleich zu behandeln. Denn im Zweifelsfall müsse das Verwaltungsgericht die Gründe dafür nachvollziehen können. Ob ein Verweis auf das Landratsamt da stichhaltig sei, wäre ihr zu unsicher. Zumal der Gesetzgeber den Gemeinden ja reichlich Begründungen an die Hand gegeben habe, nicht mehr abrechnen zu müssen. Genaueres wisse man aber erst nach dem 1.April 2021, wenn die Verwaltungsgerichte landauf und landab darüber entscheiden müssen. Der Gemeindetag rechne mit einer Flut an Klagen. Eine solche hatten auch Anlieger der Feldstraße in einem Gespräch mit Bürgermeister Christoph Vodermaier in Aussicht gestellt.
Sie, die Anlieger der Feldstraße, würden noch einmal mit 20000 bis 30000 Euro (Geschätzte Kosten, Anm. d. Red) belastet, weil die Gemeinde Feldstraße und Fichtenweg nicht trenne, sagte ein Anlieger im Vorfeld der Sitzung. Das finde er ungerecht. Da war er sich mit Christa Wicklein, ebenfalls Anliegerin, einig. Die fragte sich darüber hinaus, wie die mehrheitlich älteren Anwohner – viele seien rund um 80 Jahre alt – das Geld aufbringen sollen. „Das brauchen wir doch für Pflege, Seniorenheim und Ähnliches.“
Fichtenweg: Mehrkosten übernimmt Gemeinde
Eine Anliegerin sah zudem eine Wertvernichtung, wenn die fertige Feldstraße komplett aufgerissen und neu gebaut werde. Da könne man auch von einem Schildbürgerstreich reden. In einem Gespräch mit dem Bürgermeister verzichteten die Anwohner der Feldstraße auf jegliche Sanierungsmaßnahme – nicht auf die laufende Instandhaltung – in den nächsten zehn Jahren, was auch in die Beschlussvorlage der Verwaltung aufgenommen wurde.
Der Fichtenweg, bisher eine Schotterpiste, wird ausgebaut. Und abgerechnet. Man könne mit den Anliegern des Fichtenwegs formelle Ablöseverträge schließen, so Eberle, „in denen die voraussichtlich nach Beitragsrecht zu zahlende Summe festgeschrieben wird.“ Damit hätten die Anlieger Kostensicherheit. Wenn der Ausbau dann wirklich teurer werden sollte, trägt die Gemeinde den Fehlbetrag.
Eberle hatte eine Tabelle angefertigt, wonach bei einem Ausbau der beiden Straßen auf die Gemeinde ein zehnprozentiger Anteil in Höhe von knapp 68000 Euro zukomme. Bei einem Ausbau allein des Fichtenwegs sind es knapp 44000 Euro. Auf den ungefähr gleichen Kosten bleibe die Gemeinde aber auch sitzen, wenn überhaupt kein Ausbau erfolge, so Eberle, da für Planungen bislang schon gut 43000 Euro ausgegeben wurden. Georg Staber (FWGR) hakte nach, ob die Ablöseverträge separat mit jedem Anwohner geschlossen würden, was Eberle bestätigte.
Einstimmig sprachen sich die Gemeinderäte daraufhin dafür aus, allein den Fichtenweg auszubauen. Zur Freude der Anlieger der Feldstraße.