Obing – Ein Bauwerber möchte auf einem über 1200 Quadratmeter großen, bisher mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück an der Seestraße im nördlichen Teil ein zweites Wohngebäude mit Garage errichten. Der Gemeinderat signalisierte auf die Anfrage hin einstimmig seine grundsätzliche Zustimmung. Allerdings müsse zuerst der Bebauungsplan „Pfaffing – Seefeld“ entsprechend geändert werden und dies sei in Abstimmung mit den nördlichen Grundstücksnachbarn zu geschehen. Bei einer etwaigen Grundstücksteilung sollte ein Grundstück wenigstens 600 Quadratmeter haben, war den Gemeinderäten auch wichtig. Unterschiedliche Meinungen gab es mit Blick auf den Mindestabstand von einem Meter zur Grundstücksgrenze, den das Gebäude einhalten müsse – wie es im Bebauungsplan vorgesehen ist. Die Mehrheit der Räte war dafür, fünf Gemeinderäte stimmten gegen diese Vorgabe. igr