Rosenheim – Illegale Gelder leitete ein nigerianischer Asylbewerber, der im nördlichen Teil des Landkreises lebt, in seine Heimat weiter. Als Geldwäsche ist diese Tat nach Paragraf 261 Strafgesetzbuch strafbar. Deshalb stand der Mann vor dem Amtsgericht Rosenheim.
55000 Euro
verschoben
Um seine Geldnot zu lindern, hat sich der 25-jährige Beschuldigte gegen einen entsprechenden Obolus bereit erklärt, über sein Konto bei der Postbank an ihn überwiesene Beträge an vorher angegebene Konten in Nigeria zu überweisen. Unterschiedlich hohe Beträge zwischen 200 und 11000 Euro überwies er dorthin, insgesamt eine Summe von 55000 Euro.
Das Geld stammte ausnahmslos aus kriminellen Taten, so war bei Gericht zu hören. Mit falschen Liebesversprechen und vorgetäuschten Notfällen per Telefon und Internet, entlockte der Nigerianer seinen „Angebeteten“ verschieden hohe Summen. Diese wurden auf das Konto des Angeklagten überwiesen und von dort in sein Heimatland weitergeleitet.
Viele leere
Versprechen
Über die Hintermänner konnte der Nigerianer, der mittlerweile als Handwerksgehilfe jobbt, keine näheren Angaben machen. Er sei lediglich telefonisch eingesetzt worden, sagte er vor Gericht aus. Dass das Geld aus kriminellen Aktivitäten stammte, habe er billigend in Kauf genommen. Bei der Rückverfolgung der Überweisungen bestätigte sich der Verdacht, dass er für illegale Machenschaften als Geldkurier agierte. Dies wird mit einer Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Dazu kamen noch Anklagen wegen vielfacher Schwarzfahrten, wobei er sich in einem Fall zusammen mit anderen massiv gegen die Personalfeststellung wehrte.
In einem Rechtsgespräch einigten sich Staatsanwalt, Verteidigung und Gericht – ein Geständnis vorausgesetzt – auf einen Strafrahmen von neun bis zwölf Monaten Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Der Angeklagte ist seit 2015 in Deutschland. Sein Asylantrag sei zwar rechtskräftig abgelehnt worden, so sein Verteidiger Christoph Unrath, jedoch sei es unwahrscheinlich, dass er abgeschoben werde, weil sein Mandant zwei Kinder mit zwei deutschen Frauen habe. Unterhalt für die Kinder habe er bislang keinen bezahlt.
„Wenn Sie nun, wie angekündigt, Arbeit haben, so sollten Sie schleunigst Unterhalt bezahlen, sonst sehen wir uns alsbald wieder hier!“, so der Vorsitzende Richter Christian Merkel. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf die Strafobergrenze von zwölf Monaten Haft zur Bewährung. Dazu solle er ein Bußgeld von 1200 Euro entrichten.
Die Verteidigung schloss sich dem weitgehend an, hielt jedoch eine Strafhöhe von neun Monaten für ausreichend. Richter Merkel erkannte auf elf Monate Gefängnis, die er zur Bewährung aussetzte, und eine Buße von 1200 Euro, die der Angeklagte in monatlichen Raten von 100 Euro zahlen darf.