Genossenschaft muss und darf verschieben
Eggstätt – Das Wasserwerk Eggstätt musste seine Generalversammlung 2020 aufgrund des Corona-Geschehens auf das zweite Halbjahr vertagen. Grundsätzlich ist die Generalversammlung (GV) bis spätestens 30. Juni abzuhalten. Damit der Pandemie geschuldete Gesetzesverstöße keine strafrechtlichen Folgen hab