Genossenschaft muss und darf verschieben

Eggstätt – Das Wasserwerk Eggstätt musste seine Generalversammlung 2020 aufgrund des Corona-Geschehens auf das zweite Halbjahr vertagen. Grundsätzlich ist die Generalversammlung (GV) bis spätestens 30. Juni abzuhalten. Damit der Pandemie geschuldete Gesetzesverstöße keine strafrechtlichen Folgen hab

Freitag, 10. Oktober 2025

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