Kommune übernimmt Kosten für Notbetreuung

von Redaktion

Gemeinde Schechen verzichtet auf Kita-Gebühren während Corona

Schechen – Eltern aus Schechen müssen nicht für die Kinderbetreuung während der Corona-Krise zahlen – auch, wenn das Kind in der Notbetreuung war. Darauf hat sich jetzt der Schechener Gemeinderat geeinigt.

Der Hintergrund: Während den Hochzeiten der Corona-Pandemie waren Kindergärten über mehrere Wochen geschlossen. Laut Gesetz gilt: Wenn eine Dienstleistung nicht erbracht wurde, entfällt auch der Anspruch auf Zahlung. Damit die Einnahmenausfälle nicht an den Gemeinden hängenbleiben, hat der Freistaat Bayern eingewilligt, die Elternbeiträge inklusive der Gebühr für Mittagessen von April bis Juni zu übernehmen.

Das Problem: Selbst wenn nur teilweise Betreuung in Anspruch genommen wurde – also zum Beispiel die eingeschränkte Notbetreuung – erfolgt kein Beitragsersatz. Eltern, deren Kinder auch nur in geringem Umfang in der Notbetreuung waren, müssten für die entsprechenden Monate bezahlen.

Das ist ziemlich hart, findet man in Schechen. „Die Leute, die das in Anspruch genommen haben, haben das auch dringend gebraucht“, meinte Bürgermeister Stefan Adam (CSU). Deswegen schlug er vor, bei allen Kindergarten- und Kita-Kindern von Mitte März bis Juni auf die Benutzungsgebühren zu verzichten. Die Kosten für die Notbetreuung würden damit auf Gemeinde-Rechnung gehen. Lediglich die Kosten für die tatsächlich in Anspruch genommenen Mittagessen sollen abgerechnet werden. „Das sollten wir uns leisten“, meinte Adam. Dr. Florian Zeller (CSU) konnte dem nur zustimmen: „Die Eltern hatten es in der Corona-Krise eh schon besonders schwer“. Das sah der Gemeinderat genauso und sprach sich einstimmig für den Vorschlag aus. Katharina Heinz

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