Halfing – Ohne Gegenstimme votierten die Halfinger Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung für den Bauantrag zur Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern auf dem ehemaligen Fußballfeld an der Chiemseestraße.
Bereits Anfang des Jahres war ein erster Antrag auf Vorbescheid eingereicht worden, den der Gemeinderat damals abgelehnt hatte. Ausschlaggebend für das Nein des Gremiums war unter anderem die Nicht-Einhaltung des Verhältnisses des 50:50-Nutzungsverhältnisses von Wohnen und Gewerbe (wir berichteten).
Blick auf
die Historie
Im neuen Antrag wurden die Anmerkungen der Gemeinderäte teilweise berücksichtigt, wie Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) erklärte. Sie fasste noch einmal die Historie seit dem Verkauf der drei Grundstücke Ende Dezember 2011 zusammen. Im damaligen Vertrag waren schon mehrere Bebauungsvarianten vorgesehen.
Im neuen Antrag soIlen in zwei Wohnhäusern jeweils neun Wohnungen entstehen. Im dritten Gebäude sollen ein Getränkemarkt im Erdgeschoss und Verwaltungsräume im ersten Obergeschoss entstehen. Die geplanten Gebäude weisen somit das Verhältnis 51 Prozent Wohnraum zu 49 Prozent Gewerbe auf.
Darüber hinaus werden die drei Grundstücke zu einem zusammengefasst, um die Abstandsflächen zu wahren.
Bürgermeisterin Braun verwies auf die aushängenden Planzeichnungen und erklärte, dass für das Bauvorhaben mehrere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig seien. Diese beträfen die Überschreitung der Baugrenzen, der erlaubten Grundflächen und den geplanten Quergiebels im Gewerbegebäude, wobei hier der Giebel 40 Zentimeter unter dem First errichtet werden solle.
Johann Landinger (HWV) hakte bei der Anzahl der Stellplätze nach. Er könne nicht viele ausmachen. Dem widersprach die Rathauschefin: „Es sind 61,02 nötig, aber es sind tatsächlich 65 vorhanden.“ Beim Nachzählen ergab sich eine Anzahl von 33 oberirdischen und 32 Plätzen in der Tiefgarage.
Da keine weiteren Nachfragen kamen, erteilte das Gremium dem Bauantrag einstimmig das Einvernehmen und stimmten auch den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. elk