Zwei neue Wohnflächen im Bereich Sonnendorf

von Redaktion

Gemeinderat Halfing stimmt mehrheitlich für entsprechende Satzung

Halfing – Mit großer Mehrheit stimmten die Halfinger Gemeinderäte für eine Außenbereichssatzung Sonnendorfs. Sobald die redaktionellen Änderungen der eingegangenen Stellungnahmen im Plan eingearbeitet sind, können auch die zwei Bauvorhaben weiter geplant werden.

Eine lange
Vorgeschichte

Der Abstimmung war eine lange Vorgeschichte vorausgegangen: Schon im vergangenen Jahr hatte das Landratsamt in Gesprächen mit dem vormaligen Bürgermeister Peter Böck (CSU) signalisiert, dass das Bauen laut Baugesetzbuch dort nicht zulässig sei.

Da der Ortsteil nicht mehr landwirtschaftlich geprägt sei, gelte er als Grenzfall. Ein weiteres Problem ergab sich mit der gemeindlichen Erschließungsstraße, hier waren die Grunddienstbarkeiten noch nicht geregelt.

Das Gremium verständigte sich auf einen Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung. Die Grenzen des Geltungsbereichs werden geändert, zwei neue Wohnflächen auf den gekennzeichneten Flächen sind zulässig. Die für die Erschließung erforderlichen Leitungs- und Fahrrechte in einer Breite von vier Metern sind als Grunddienstbarkeiten vor dem Satzungsbeschluss zu erbringen.

In der Maisitzung hatte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) mitgeteilt, dass die eingegangenen Stellungnahmen dem Vorhaben „grünes Licht“ gegeben hätten, aber „noch immer nicht alle Dienstbarkeiten für Leitungen und Fahrwege vorhanden“ seien.

Da es „viele persönliche Meinungen und Befindlichkeiten“ und noch „keinen gemeinsamen Nenner“ diesbezüglich gab, wurde ein Beschluss zurückgestellt. Bei einem Treffen mit Anliegern Anfang Juni sei es zu einem Konsens gekommen, erläuterte die Bürgermeisterin. „Nun sind alle Dienstbarkeiten vorhanden.“ Die geforderte Fahrtrechtsbreite soll wieder von vier auf drei Meter geändert werden. Diesem Antrag stimmten die Gemeinderäte zu.

Ebenfalls einstimmig wurden die eingegangenen Stellungnahmen zur Außenbereichssatzung beschieden. Die Telekom wies darauf hin, dass bei Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert und vorhandene Telekommunikationslinien weder verändert oder beschädigt werden dürfen. Den Einwänden der Abteilung Bauleitplanung des Landratsamtes folgend, werden die Satzungsgrenzen bei einem nördlichen Grundstück, wie geplant, nochmals um fünf Meter nach Osten verschoben.

Maßvolle
Entwicklung

Neu- und Ersatzbauten sollen sich gemäß Baugesetzbuch in den bebauten Bereich einfügen. Die Satzungsregelungen beziehen sich dabei nur auf Neubauten im Bereich der überbauten Flächen von mindestens 100 Quadratmeter großen bestehenden Haupt- und Nebengebäuden sowie auf Umnutzungen und angemessene Erweiterungen bis zu höchstens fünf Wohneinheiten. Baukörper können maximal flächengleich gedreht werden. Stefan Schleifer (CSU) hakte bei der Anzahl der Wohneinheiten nach. Bei der Außenbereichssatzung gehe es doch um eine maßvolle Entwicklung. Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) erläuterte, dass eine solche Aufstockung nur bei bestehenden Wohngebäuden möglich sei.

Die Untere Naturschutzbehörde mahnte an, dass sich im Geltungsbereich erhaltenswerter, dorftypischer Gehölzbestand befinde. Das Wasserwirtschaftsamt machte auf den Umstand mit wild abfließendem Oberflächenwasser aufmerksam. Beiden Einwänden hielt der Bauausschuss entgegen, dass es sich um eine Satzung handle: Weder Bestimmungen zur Grünordnung noch zu wild abfließendem Wasser müssten aufgenommen werden.

Der Gemeinderat billigte mit neun zu 13 Stimmen, nach der Einarbeitung der angeführten redaktionellen Änderungen den Entwurf der Außenbereichssatzung als Satzung.elk

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