Stephanskirchen – Alle Jahre wieder? Nicht ganz, aber in 22 Jahren doch stolze 16- mal änderte der Gemeinderat den Bebauungsplan „Westerndorfer Filze“. Dieser regelt die Gartenlaubengebiete am Heimgarten- und am Wandlweg.
Das Problem: Schon, als der Bebauungsplan 1998 in Kraft trat, gab es auf einigen Grundstücken Hütten, die größer als die bisher zulässigen 24 Quadratmeter sind. Deutlich größer. Diese werden bisher – in Absprache mit dem Landratsamt – geduldet. 2017 flatterte der Gemeinde ein Antrag ins Haus, nach dem der Eigentümer eine 70 Quadratmeter große Gartenlaube bauen wollte.
Bestandsaufnahme:
Lauben meist zu groß
Daraufhin beschloss der Gemeinderat eine Bestandsaufnahme durch die Verwaltung. Die erbrachte, dass mehr als drei Viertel aller Hütten die zulässigen 24 Quadratmeter überschreiten. Mit einer Erhöhung der zulässigen Quadratmeterzahl auf 35 wollte der Gemeinderat damals den Tatsachen Rechnung tragen. Da aber am Pilgerweg auch ein Gartenlaubengebiet ausgewiesen werden sollte und dessen Erschließung noch nicht geregelt war, lag die Bebauungsplanänderung auf Eis. Bis zum Januar dieses Jahres. Da ging ein Bauantrag für ein Gartenhaus am Heimgartenweg ein und der Bauausschuss beschloss den Bebauungsplan nun doch zum 16. Mal zu ändern, auch ohne Pilgerweg.
Der Bebauungsplanentwurf des Büros Wüstinger/ Rickert lag jetzt dem Gemeinderat vor. Demnach sollen nun Hütten bis 35 Quadratmeter regelkonform sein. Das ist möglich, weil es sich um ein Gartenlaubengebiet handelt, nicht um eine Kleingartenkolonie. Die unterläge dem Bundeskleingartengesetz, das nur 24 Quadratmeter erlaubt. Zu der Hütte dürfen eine zehn Quadratmeter große Terrasse und ein 15 Quadratmeter großer Kfz-Stellplatz gebaut werden. Der Stellplatz muss so gebaut sein, dass Wasser versickern kann – zum Beispiel Kies oder Rasengittersteine. Carports und Garagen sind auf Anstoß von Steffi Panhans (SPD) nicht mehr erlaubt.
Johannes Lessing (die Grünen) lehnte den Entwurf ab: Die Westerndorfer Filze müsse vernässt, nicht noch weiter versiegelt werden. Seine Fraktionskollegin Dr. Nicole Eckert erinnerte daran, dass die bisher vorgeschriebenen 24 Quadratmeter ja nicht bedeuteten, dass alle größeren Lauben abgerissen werden müssten. Ersatzbauten dürften nur nicht größer sein. „Damit kann man doch leben.“
Petra Schnell (parteilos) räumte ein, dass sich in dem „sensiblen Gebiet“ im Laufe der Jahre eine gewisse Schlamperei breit gemacht habe. Es sei in den letzten sechs Jahren viel darüber diskutiert worden, wie die Situation zu bereinigen sei, „wir haben um einen Kompromiss gerungen und diesen gefunden.“
Steffi Panhans meinte, schon die Tatsache, dass es jetzt um die 16. Änderung gehe, mache klar, dass es immer wieder Begehrlichkeiten gebe und dass der Trend von der Gartenlaube hin zum Wochenendhäuschen gehe. Für diese fehle aber die Infrastruktur, zum Beispiel gebe es keine Entwässerung. „Es läuft alles in die Filze. Kann man nicht zumindest Komposttoiletten vorschreiben?“ Das fand Christian Hausstätter, zuständiger Mitarbeiter der Verwaltung, „schwierig“. Denn je besser die Infrastruktur, desto größer die Versuchung, dauerhaft im Gartenhaus zu wohnen – was laut Bebauungsplan ausgeschlossen ist.
Realitätsnähe statt Ideologie gefragt
Die aufkeimende Grundsatzdiskussion erstickte Hubert Lechner (Parteifreie): Ideologie sei ja gut und schön, hier aber sei Realitätsnähe gefragt. Der Gemeinderat solle den Bebauungsplanentwurf so annehmen, „sonst machen wir bald die 17., 18. und 19. Änderung.“
Darauf hatte die Mehrheit des Gemeinderates offensichtlich keine Lust, sprach sich mit 16 gegen acht Stimmen dafür aus, mit dem vorliegenden Entwurf ins Änderungsverfahren zu gehen.