Halfing – Nein zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung vor Halfing, denn die Ortstafel sei schon von Weitem erkennbar. Mit dieser Begründung lehnte das Landratsamt in einem Schreiben eine Temporeduzierung vor dem Ortsschild ab. Wie Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) mitteilte, hätten sich mehrere Bürger bezüglich einer stufenweisen Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatsstraße von Norden kommend an das Landratsamt gewandt.
Dem Antwortschreiben sei zu entnehmen, dass das Unfallgeschehen auf dem beschriebenen Streckenabschnitt nicht auffällig sei und im Vergleich mit dem übrigen Straßennetz keine Besonderheiten aufweise. Zudem dürfe eine stufenweise Geschwindigkeitsbeschränkung vor einer geschlossenen Ortschaft nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel nicht rechtzeitig, auf eine Entfernung von mindestens 100 Metern, erkennbar ist. Im vorliegenden Fall sei die Sicht auf die Ortstafel aber bereits von Weitem gegeben. Einer zusätzlichen Beschilderung bedürfe es hier somit nicht.
Für die Verkehrsüberwachung sei die Polizei zuständig, so Braun. Und fügte hinzu: „Unsere Messstellen“ hätten bislang wenig Auffälligkeiten angezeigt: Es gab „nur wenige Raser.“ elk