Raubling – Zwei Brücken sind derzeit in Raubling sanierungsbedürftig. In der jüngsten Gemeinderatssitzung diskutierte das Gremium in erster Linie darüber, ob man die Hammerbachbrücke verbreitern und einen kombinierten Rad- und Gehweg anlegen könnte. Ein Beschluss wurde dazu vorerst nicht gefasst.
Gemeinde ist nur an
wenigen Stellen
Grundeigentümerin
Vorab ging es um die Zustimmung zur Planung eines Ersatzes für die Hammerbachbrücke am Kapellenweg. Die Brücke ist ein von Schülern vielgenutzter Überweg, denn nur wenige Meter weiter befindet sich das Raublinger Gymnasium. So gibt es an dieser Stelle schon seit längerer Zeit die Diskussion zur Fortführung des Gehwegs beziehungsweise eines kombinierten Rad- und Gehwegs. Dazu stellte der Bürgermeister Olaf Kalsperger (CSU) den Planentwurf vor.
Einschränkend bemerkte er, dass die Gemeinde nur an wenigen Stellen Grundeigentümerin sei, was die Verbreiterung der Brücke erschwere. Generell sei eine größere Dimension auch nicht gewollt, da die Querung als „Drossel“ diene, um zu verhindern, dass hier schneller gefahren werde als erlaubt.
Neben einem geplanten Gehweg von einer Breite von 1,50 Metern, sei eine vier Meter breite Fahrspur angedacht. Kalsperger hält die Abmessungen für die Fahrspur „nicht übertrieben“, denn hier verkehrten auch landwirtschaftliche Fahrzeuge, die etwas mehr Platz als ein Auto benötigen würden. Plan sei es, den vor einigen Jahren hergestellten Gehweg nun auch über die Brücke hinaus zu verlängern.
Nach vorhergehenden Diskussionen im Bauausschuss machte er das Gremium auf ein Problem in der Anlage eines kombinierten Geh- und Radwegs aufmerksam. Der Gemeinde stehe an dieser Stelle kein eigener Grund zur Verfügung, um die notwendige Breite erzielen zu können. So mache es keinen Sinn, auf der Brücke einen Geh- und Radweg zu bauen, weil er im Anschluss nicht weitergeführt werden könne, sagte Kalsperger. Aus dem Gremium kam der Vorschlag, die Fahrbahn mit einem sogenannten Angebotsstreifen zu versehen. Der Schutzstreifen für Radfahrer ist in der Straßenverkehrsordnung beschrieben. Wird am Fahrbahnrand ein solcher für Radfahrer markiert, dann dürfen andere Fahrzeuge die Markierung bei Bedarf überfahren, eine Gefährdung von Radfahrern sei dabei jedoch auszuschließen. Allerdings ergebe sich dann das Problem, dass sich neben einem 1,50 Meter-Gehweg der 1,50-Meter-Angebotsstreifen anschließen und damit den motorisierten Verkehrsteilnehmern nur noch eine Fahrbahnbreite von 2,50 Metern zur Verfügung stehen würde.
Auch ein gestrichelter
Streifen käme als
Option infrage
Alternativ käme ein gestrichelter Streifen infrage, der jederzeit überfahren werden könnte. Außerdem wurde vorgeschlagen, mit den Grundstückseigentümern Verhandlungen mit dem Ziel des Grunderwerbs aufzunehmen, um den Geh- und Radweg über die Brücke hinaus fortsetzen zu können. Schließlich werde so eine Brücke ja für die nächsten 80 bis 100 Jahre gebaut, hieß es im Gremium. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Das Thema ist in einer der kommenden Sitzungen erneut auf der Tagesordnung.
Einstimmig befürwortet wurde die Sanierung der Brücke in Taigscheid.