Ein Haus für mehrere Generationen

von Redaktion

Grosskarolinenfeld Bauausschuss macht Weg für Projekt des Siedlungswerks frei

Großkarolinenfeld – Studenten, Senioren und Familien unter einem Dach – das ist die Idee hinter einem Bauvorhaben im Eichenweg in Großkarolinenfeld. In der vergangenen Sitzung des Bauausschusses wurde der Weg dafür frei gemacht.

Das geplante Mehrgenerationenhaus im Eichenweg 2 und 4 soll insgesamt 14 Wohneinheiten beinhalten: Vier Wohnungen für Familien, fünf Appartements für Studenten und fünf barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen. Außerdem ist ein Gemeinschaftsraum vorgesehen. Das Bauwerk misst etwa 26 auf 16 Meter plus einem kleinen Vorbau von rund zwei Metern. Ausgewiesen werden insgesamt 21 oberirdische Stellplätze für Autos, außerdem 28 Fahrradstellplätze unterirdisch und neun Fahrradstellplätze oberirdisch.

Neue Wohnung für
zwei Mieter gesucht

Wie der Bauherr, das katholische Siedlungswerk München, auf Nachfrage mitteilte, sollen die Wohnungen vermietet werden. Schon das jetzige Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück wird durch das Siedlungswerk vermietet. Laut Aussage eines Verantwortlichen wohnen derzeit noch zwei Mieter darin. Man sei bemüht, seine Mieter sozialverträglich woanders unterzubringen. Im Frühjahr 2021 soll das alte Gebäude abgerissen werden. Ab dann rechnet man mit rund 15 Monaten, bis der Neubau bezugsfertig ist.

Das Vorhaben wurde erstmals im August 2019 in einer nicht öffentlichen Bauausschusssitzung in Großkarolinenfeld behandelt. Damals, so Bürgermeister Bernd Fessler, habe es sich um eine reine Bauabsicht gehandelt – ein Bauplan lag noch nicht vor. Über Bauvorhaben wird in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Schon da zeichnete sich ab, dass es sich um kein ganz gewöhnliches Wohnhaus handeln werde.

Wegen der Größe in
den Bauausschuss

Zwar entspreche das Gebäude dem im Eichenweg geltenden Bebauungsplan „Großkarolinenfeld-Süd“, zeichne sich laut Fessler aber durch seine Größe und eine etwas komplizierte Stellplatzsituation aus. Daher hat man sich entschieden, über die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht in der Verwaltung, sondern öffentlich im Bauausschuss zu beraten. Bei einer Genehmigungsfreistellung ist kein Baugenehmigungsverfahren notwendig. Sie kann ausgesprochen werden, wenn das Vorhaben bestimmte Kriterien aufweist, etwa den Festsetzungen eines Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.

Die Mitglieder des Bauausschusses sahen diese Voraussetzungen gegeben und hatten keine Einwände gegen das Vorhaben. Daher sprachen sie sich einstimmig dafür aus.

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