Eggstätt – Für weitere sechs Monate darf die Gemeinde Bad Endorf Trinkwasser aus den zwei Brunnen nahe des Eggstätter Gewerbegebiets Natzing entnehmen. Man wolle „keinen Streit mit Endorf“, so Bürgermeister Christian Glas (Freie Bürger), aber dem Wunsch und Bedarf nach Vergrößerung der Gewerbeflächen im Ortsteil Natzing nachgehen. Dem gegenüber stehen allerdings die noch ungeklärten Grenzen des Wasserschutzgebietes. Seit 2006 fördert die Gemeinde Bad Endorf Trinkwasser aus zwei Brunnen in der Nähe des Eggstätter Gewerbegebiets.
Die erlaubten Fördermengen wurden damals je Brunnen auf maximal 500000 Kubikmeter pro Jahr beziehungsweise insgesamt auf 700000 Kubikmeter pro Jahr festgesetzt. Vor gut drei Jahren hatte die Gemeinde Bad Endorf beantragt, dass die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserentnahme wiedererteilt sowie das Wasserschutzgebiet neu zugewiesen wird. Zeitgleich fragten Eggstätter Gewerbetreibende zu einer Erweiterung des Eggstätter Gewerbegebiets Richtung Westen, also Richtung Endorf an.
Der Gemeinderat hat dies, trotz der Tatsache, dass das Gebiet westlich des jetzigen Gewerbegebiets eine Wasserschutzzone III ist und als Ausgleichsfläche dient, für gutgeheißen.
Die Behörden erklärten, dass Wasserschutz vor Erweiterung gehe, wollten aber die Angelegenheit weiter prüfen. Der Eggstätter Gemeinderat beschloss daraufhin eine auf drei Jahre befristete Erlaubnis für den Weiterbetrieb der beiden Brunnen (wir berichteten). In der jüngsten Sitzung ging es um den Antrag Endorfs auf beschränkte Erlaubnis für das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den beiden Brunnen. Glas betonte, dass man eine Lösung mit der Nachbargemeinde finden wolle und warb gleichzeitig um Verständnis für den Platzbedarf des Gewerbes in Eggstätt. Es gehe um 50 Meter der Erweiterung.
Die Verwaltung schlage deshalb vor, die Wasserentnahme vorerst auf weitere sechs Monate zu befristen: „Vor einer weiteren Entscheidung sollten den Gemeinden die Erkenntnisse zu den künftigen Grenzen des Wasserschutzgebietes in diesem Bereich vorgelegt werden.“ Zur Begründung führte Glas an, dass Eggstätt bestrebt sei, den Erweiterungsbedarf an Gewerbeflächen in Natzing zu decken und die Grenzen des Wasserschutzgebiets zu klären. elk