Obing – Dem Antrag zur Nutzungsänderung und zur Erweiterung eines Nebengebäudes bei einem Anwesen in Landertsham wurde von den Obinger Gemeinderäten einheitlich zugestimmt. Einige Abweichungen von der Gestaltungssatzung wurden zugestanden, weil sie der Einbindung in den Baubestand dienen. Das erweiterte Gebäude wird einen Esel- und einen Ziegenstall sowie Heu- und Strohlager beherbergen. Der Antrag auf Umbau und Erweiterung der Rinderstallung zur Verbesserung des Tierwohls bei einem Anwesen in Stockham wurde vom Obinger Gemeinderat einstimmig positiv beschieden. Entgegen der Gestaltungssatzung darf die Geländeoberfläche geändert werden, um die Anpassung an den Gebäudebestand zu gewährleisten. igr