Straß kann weiter bebaut werden

von Redaktion

Landratsamt befürwortet Planung des Eggstätter Ortsteils

Eggstätt Einstimmig bestätigten die Eggstätter Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung des Gremiums den Flächennutzungsplan für einen Teilbereich von Straß.

Für den vorliegenden Plan, ursprünglich schon im April 2017 vom damaligen Gremium beschlossen, hatte das Landratsamt bislang keine Genehmigung erteilt, da es die öffentliche Auslegung nach Baugesetzbuch als „formell fehlerhaft“ ansah. So sollten in der Bekanntmachung „Hinweise mit Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,“ aufgenommen werden.

Bürgermeister Christian Glas (FB) informierte, dass nun ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juni 2019 endlich für Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt habe.
Damit seien die ausufernden formalen Anforderungen auf ein vollziehbares Normalmaß beschränkt worden. Dementsprechend sei der Flächennutzungsplan genehmigungsfähig, was auch das Landratsamt bestätigt habe.

Die Behörde habe gleichzeitig angeregt, den gesamten Ortsteil vollständig hinsichtlich seiner Entwicklungsmöglichkeiten zu überplanen. Dies solle in einer der nächsten Sitzungen geschehen, so der Beschlussvorschlag der Verwaltung. Ohne weitere Nachfragen stimmten die Gemeinderäte daraufhin diesem Vorschlag samt vorliegendem Flächennutzungsplan zu.

Im Anschluss ging es um ein Bauvorhaben in Straß. Für ein Baugrundstück hatte ein Planungsbüro drei Varianten vorgelegt, die Geschäftsleiter Hans-Joachim Kaiser vorstellte. Die erste Variante ist ein länglicher Kubus mit sechs Wohneinheiten, diese Möglichkeit wird vom Grundstückseigentümer favorisiert.

Gestaltung
der Ausfahrt?

Dabei könnte die Gestaltung der Ausfahrt problematisch sein, gab Kaiser zu bedenken. Die beiden anderen Varianten sehen eine etwas aufgelockerte Bebauung mit zwei Gebäuden mit jeweils zwei Wohneinheiten vor. Unterschiedlich ist die Firstausrichtung: einmal in Ost-West-Richtung, beim weiteren Vorschlag in Nord-Süd-Richtung.

Bürgermeister Glas empfand, dass die erste Variante wie ein „Riegel“ wirke, das sei „zu massiv am Ortseingang“.

Bene Langl (CSU) sah bei der dritten Variante die Häuser „schon recht dicht beieinander“, Fraktionskollege Helmut Hundhammer bezeichnete das Bauvorhaben an der Stelle als „dorfweisend“. An dieser „sensiblen Stelle“ zu bauen, bedeute für ihn, dass man sich an die Umgebungsbebauung anpassen müsse. Daher erscheine ihm „eine Wandhöhe von sechs Metern recht hoch“. Während Kaiser darauf verwies, dass diese Wandhöhe Standard sei und dass in Eggstätt-Nord Gebäude mit 6,5 Metern zulässig seien, erklärte der Bürgermeister, dass es hier um Nachverdichtung gehe. Da Grund fehle, könne das Gebäude nicht in die Breite, sondern nur in die Höhe gehen.

Jakob Illi (Die Grünen) regte an, die Sichtdreiecke einzuhalten. Auf Nachfrage von Katharina Weinberger (Die Grünen) nach Ausgleichsflächen, erklärte Glas, dass diese vom Grundstückseigentümer zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Bürgermeister fasste zusammen, dass er den Meinungsäußerungen entnehme, dass nur die Varianten zwei und drei in Frage kämen. Bei der Abstimmung ergab sich ein eindeutiges Bild. Zwölf von 14 Räten stimmten für Variante zwei, die in den Planentwurf zum Bebauungsplan aufgenommen werden wird. Zugleich muss der Bauwerber die noch notwendigen Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen. elk

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