Drei Fragen an

Panoramablick bald unmöglich?

von Redaktion

Gemeinderat Kiefersfelden will Wegerecht in Mühlbach erhalten

Kiefersfelden – Stacheldraht und Elektrozaun versperren seit Monaten einen der schönsten Panoramawege der Gemeinde im Ortsteil Mühlbach. Und die Bank am Feldkreuz wurde auch abgebaut. Der Besitzer des letzten Teilstücks hat den Weg gesperrt. Zum Ärgernis der Mühlbacher und Kiefersfeldener Bürger. Der Gemeinderat beschäftigte sich in jüngster Sitzung mit einem Antrag, das Wegerecht aufzulassen. Und verweigerte dies.

Seit über 50 Jahren Wanderweg

Im Ortsbereich von Mühlbach befindet sich seit über 50 Jahren ein Wanderweg vom Bergweg zur Franz-Prantl-Straße und bietet einen der schönsten Panoramablicke der Region.

Hintergrund ist, dass der Großteil des Weges seit 1967 vom Bergweg her gewidmet und damit in diesem Bereich ein öffentliches Durchgehrecht gesichert ist. Das gilt jedoch nicht für das Endstück an der Franz-Prantl-Straße. Der dortige Grundeigentümer verweigert die Nutzung.

Dies nahm der Eigentümer des Hauptwegstückes zum Anlass, bei der Gemeinde eine Auflassung des Wegerechtes zu beantragen, zumal der Wanderweg in Teilbereichen kaum mehr bestehe, jetzt keine durchgehende Verbindung mehr besitze und seinen Sinn als Wanderweg verloren habe. Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung sollte daher ein formelles Verfahren zur Einziehung des Wegerechtes beschlossen werden.

Der Bürgermeister wurde vom Gremium gebeten, das Gespräch mit den Beteiligten zu suchen. Insgesamt wolle man zu diesem Zeitpunkt den Antrag nicht unterstützen. Vor allem aber will der Gemeinderat den Zugang zum Feldkreuz zum Wohle der Bevölkerung erhalten und dort wieder eine Sitzbank erwirken.

Bürgermeister
setzt Punkt ab

Bürgermeister Hajo Gruber (UW) setzte den Tagesordnungspunkt ab. Er wird noch einmal das Gespräch mit den Grundstückseigentümern aufnehmen, um einen Kompromiss zu finden.

Bürgermeister Hajo Gruber (UW), Kiefersfelden

Herr Gruber, wie könnte eine Lösung für den Panoramaweg in Mühlbach aussehen?

Das hängt vom Ausgang der Gespräche mit den Grundeigentümern ab. Die Frage ist, ob die sich vorstellen können, den Weg für alle offen zu lassen, ihn beziehungsweise wieder zu öffnen.

Der Panoramaweg ist nicht der erste Weg in Kiefersfelden, der für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich ist, etwa der Weg zur Grafenburg. Er ist schon gesperrt. Gilt das Wegerecht – sozusagen aus Gewohnheit – da nicht?

Nein, dieses Recht gibt es nur im Privatrecht. Wenn zum Beispiel das eigene Grundstück schon seit Langem nur über das Grundstück des Nachbarn zu erreichen ist. Für Gemeinden gilt es nicht.

Welche Lösungsmöglichkeiten hat die Gemeinde Kiefersfelden?

Der Weg zur Grafenburg war nicht gewidmet. Der Panoramaweg ist es teilweise noch. Ich fände eine Entwidmung wegen des Feldkreuzes und der Aussicht von dort auch sehr schade. Das Gespräch mit einem der Eigentümer, den Weg bis zum Kreuz gewidmet zu lassen, verlief leider bisher noch negativ. Aber ich werde mit beiden betroffenen Eigentümern noch einmal reden. Interview: Sylvia Hampel

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