Kiefersfelden – Einen grundsätzlichen Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Wohngebieten – das forderte die SPD-Fraktion in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Hintergrund für den Vorstoß: Zuletzt war einmal mehr die Gleisanlage der Betriebsbahn Rohrdorfer Zement, die in Kiefersfelden mitten durch ein Wohngebiet verläuft und seit Jahren nicht mehr genutzt wird, mit dem umstrittenen Pflanzenschutzmittel Roundup, sprich Glyphosat, behandelt worden (wir berichteten).
Gemeinde bittet
um Stellungnahme
Ihren Unmut untermauert die SPD-Gemeinderatsfraktion mit einem Antrag, in dem sie fordert, künftig von einem Glyphosat-Einsatz inmitten des Wohngebietes abzusehen. Denn: An vielen Stellen sei der Mindestabstand von zwei Metern zu den Nachbargrundstücken nicht eingehalten worden, heißt es in dem Schreiben.
Im Gemeinderat herrschte Einigkeit: Das gesamte Gremium stellte sich einstimmig hinter den SPD-Antrag.
Doch wieso der Einsatz, wenn die Strecke seit Jahren nicht genutzt wird, weil sowohl der Steinbruch Thiersee als auch das Zementwerk Kiefersfelden stillgelegt sind? Offenbar soll somit Pflanzenbewuchs verhindert werden, damit das Gleisbett nicht durch tiefwurzelnde Kräuter und Baumsämlinge dauerhaft geschädigt wird.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim (AELF) hat dazu eine Ausnahmegenehmigung, die für einen Glyphosat-Einsatz grundsätzlich erforderlich ist, erteilt. SPD-Fraktionssprecherin Anna Klein stellte dazu in der Sitzung fest: „Diese steht unter der zwingenden Beachtung des Mindestabstandes zu Nachbargrundstücken von zwei Metern, was an vielen Stellen im Ort deutlich unterschritten wird.“
Die SPD-Gemeinderatsfraktion forderte in ihrem Antrag, dass die Gemeinde beim AELF, dem Landratsamt Rosenheim und Rohrdorfer Zement den an vielen Stellen mangels Mindestabstand von zwei Metern verbotenen Glyphosateinsatz rechtlich verbindlich anzeigt und, wenn möglich, auf einen grundsätzlichen Verzicht von Pflanzenschutzmitteleinsatz in Wohngebieten besteht.
Gemeinde-Geschäftsführer Michael Priermeier erklärte auf Anfrage, dass das AELF, das Landratsamt Rosenheim sowie Rohrdorfer Zement bereits angeschrieben worden seien. Vom AELF habe man schon eine Antwort erhalten. Demnächst soll eine Ortsbesichtigung stattfinden. „Das Ziel sollte sein, dass in Zukunft auf Glyphosat verzichtet wird.“
Wolfgang Hampel, Behördenleiter des AELF, erklärte gegenüber den OVB-Heimatzeitungen, dass der Antrag genehmigt wurde, weil die Voraussetzungen vorlagen. „Grundsätzlich müssen die Gleiskörper, damit sie stabil und betriebssicher bleiben, von Pflanzenbewuchs freigehalten werden. Das Abflammen als alternative Methode zur Beseitigung des Bewuchses kann ein gefährliches Feuer auslösen. Nach Auskunft des Antragstellers soll auch zukünftig eine industrielle Nutzung des Gleisabschnitts erfolgen.“ Die Genehmigung sei unter anderem mit der Auflage versehen worden, dass ein Mindestabstand von zwei Metern zu Flächen, auf denen sich Personen regelmäßig aufhalten (zum Beispiel zu Grundstücken mit Wohnbebauung oder Privatgärten) eingehalten werden müsse.
Mindestabstand wird jetzt nachkontrolliert
Auch die Breite des zu behandelnden Gleisbereiches sowie ein Mindestabstand zu Gewässern habe man festgelegt. „Ob der Mindestabstand eingehalten wurde, wird in diesen Tagen nachkontrolliert“, ließ Hampel verlauten. „Die Genehmigung erfolgte in diesem besonderen Fall im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde.“
Michael Fischer, Pressesprecher des Landratsamtes Rosenheim, erklärte indes auf Nachfrage, dass seine Behörde für diese Angelegenheit nicht zuständig sei. Das sei Sache des AELF.
Der Werksleiter von Rohrdorfer Zement, Dr. Benjamin Geller, betonte auf Nachfrage, dass seines Wissens die umliegenden Grundstücke vom Glyphosateinsatz nicht betroffen waren. „Die Unkrautvernichtung hat nur am Gleis stattgefunden.“