Aschau – Der Aschauer Gemeinderat beschloss – gegen die Stimme von Professor Dr. Edda Weimann (Grüne) – keine Baumschutzverordnung für die Gemeinde Aschau zu erlassen. Die bisher von der Gemeinde angewandten Erhaltungsmaßnahmen für Bäume im öffentlichen Raum seien ausreichend und sollen so fortgeführt werden. Eine Verschärfung durch eine Vorschrift sei nicht notwendig.
Nicht zu
früh fällen
Nach einer kurzen Diskussion war sich das Gremium weitgehend einig, dass eine Baumschutzverordnung im Gemeindebereich kontraproduktiv wäre und den gewünschten Schutz der Bäume nicht garantieren könne. Peter Thaurer (CSU) erklärte, die Gemeinde brauche keine weitere gängelnde Verordnung. Bisher sei man mit der bisherigen Regelung gut gefahren.
Marco Weiser (ZfA) und Sebastian Pertl (FWG) waren sich einig darüber, dass man den Bürger in seinem Eigentum nicht weiter einengen solle. Der Schutz der Bevölkerung gehe vor den Schutz der Bäume. Dabei sollten dieGrundstückseigentümer auch einmal überlegen, was sie in ihre Gärten pflanzen. Ein Waldbaum sei und bleibe ein Waldbaum und gehöre nicht in ein kleines Gartengrundstück. Dafür gebe es genügend Obstbäume oder heimische Sträucher aller Art.
Ausgelöst wurde die Diskussion durch den Antrag einiger Bürger an den Bürgermeister und den Gemeinderat, geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung von Bäumen in Aschau zu treffen.
Dabei wurden mehrere Forderungen gestellt, die unmittelbar zum Schutz der Bäume vor ein zu frühes Fällen und vorbereitende Maßnahmen zur Registrierung des aktuellen Bestandes dienen sollten.
Baumexperten
um Rat bitten
In allen Fällen sollten Baumexperten eingeschaltet werden, die sich wohl eher dem Erhalt von Bäumen verpflichtet fühlten. Grundsätzlich sollte vor einer notwendigen Fällung eine zweite fachliche Meinung eingeholt werden. Die Gemeinde schaltete den Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege im Landratsamt Rosenheim Harald Lorenz ein. Dieser erklärte, dass ein genereller Baumschutz, unter Einbeziehung des gesamten bebauten Gemeindebereichs, gemäß Kommentar zur Baumschutzverordnung, in den meisten Fällen weder von der ökologischen Gesamtsituation noch vom konkreten Verhalten der Grundstückseigentümer vertretbar sei. Daher müsse genau abgegrenzt werden, in welchen Gebieten der vorhandene Baumbestand gegenwärtig oder in absehbarer Zeit gefährdet sein könnte. Zu bedenken sei auch, dass eventuell frühzeitige Fällungen veranlasst werden, bevor der Baum den zu schützenden Stammumfang erreicht hat oder bevor die Verordnung in Kraft tritt.
Für die Gemeinde falle ein hoher Verwaltungsaufwand mit Begutachtung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen an. Bürgermeister Simon Frank führte aus, dass seit Jahrzehnten vom Bauhof ein Baumkataster geführt werde, in dem alle Bäume an öffentlichen Straßen und Parkanlagen aufgelistet sind. Diese rund 600 Bäume werden zweimal im Jahr von speziell geschulten Bauhofmitarbeitern überprüft. Wenn bei dieser Prüfung Schäden an Bäumen auffallen, werden die Baumsachverständigen vom Landratsamt zu einer weiteren Begutachtung geholt. Dabei werden Sanierungsmaßnahmen besprochen und durchgeführt, die oft auch sehr aufwendig sein können. reh