Verkehrschaos und Autolärm befürchtet

von Redaktion

Gemeinderat und Bürger äußern Unmut über Bebauung am einstigen Penny-Gelände

Kiefersfelden – „Aus heutiger Sicht war es von mir naiv, auf kleingliedrige Geschäftsflächen zu hoffen“, gab Architekt Klaus Immich zu, als es bei der emotionsgeladenen Gemeinderatssitzung um die massive Bebauung des ehemaligen Penny-Geländes gegenüber dem Bergwirt in Kiefersfelden ging. Er hatte die Gemeinde bei der Festlegung des Bebauungsplanes maßgeblich beraten. Der damalige Gemeinderat legte zwar explizit fest, dass es auf dieser Baufläche keine Discountmärkte mehr geben darf. An die Ansiedelung eines nun geplanten Drogeriemarktes dachte man aber nicht.

1300 Fahrzeuge
mehr am Tag?

Die Bewohner des direkt anschließenden Familienwohngebietes sind alarmiert und legten Protest ein. Bürgermeister Hajo Gruber (UW) zeigte großes Verständnis für die Befürchtungen der Anwohner, machte aber klar: „Das gesamte Baugebiet Marmorwerk-Nord ist als Mischgebiet ausgewiesen und dient damit sowohl der Wohn- wie auch gewerblichen Nutzung.“

Der Gemeinde sei laut Gruber bewusst, dass die gewerbliche Nutzung gerade mit einem Drogeriemarkt zusätzliche Verkehrsbewegungen zur Folge haben könnte. Deshalb sei ein Verkehrs- und Lärmgutachten in Auftrag gegeben worden. Dies kam zum Ergebnis, dass unter Berücksichtigung realistischer Ansätze für eine Verkehrserhöhung die maßgeblichen Lärmrichtwerte „sicher eingehalten werden können“.

Die Befürchtung, dass zukünftig Kunden des Drogeriemarktes die Straßen im Familienwohngebiet zuparken, teilt die Gemeinde nicht. „Die Marktbesucher werden die nahen Tiefgaragenplätze nutzen und nicht die weiter entfernten Parkräume im Wohngebiet“, erläuterte der Bürgermeister. Sollten sich doch Probleme ergeben, stünden der Gemeinde zahlreiche verkehrsregelnden Möglichkeiten zur Verfügung, „die wir dann auch nutzen werden.“

Sowohl die Zuhörer wie auch die Gemeinderäte überzeugte dies nicht. Tobias Fritz (CSU) zeigte sich verwundert, dass ein älteres Lärmschutzgutachten sehr wohl zu einem negativen Ergebnis gekommen sei. Diese Diskrepanz zum aktuellen positiven Gutachten ließe sich nicht klären. „Maßgebend sind in jedem Falle die Feststellungen des neuen Gutachtens“, sagte Gruber.

Georg Fuchs (SPD) befürchtet insbesondere an den Wochenenden ein Verkehrschaos. Florian Haidacher (Grüne) stößt ins gleiche Horn: „Laut Verkehrsberechnung soll es durch das Gesamtbauprojekt bis zu 1300 Fahrzeugbewegungen mehr am Tag geben, allein 800 durch das Anfahren des Drogeriemarktes.“

Bürgermeister Gruber sieht die Probleme ebenfalls, verwies aber auch das erstellte Verkehrsgutachten, das ausdrücklich die Umsetzbarkeit bestätige. Kopfnicken von den Zuhörern wie auch von einigen Gemeinderäten kam beim Vorschlag von Gemeinderat Stefan Schroller (CSU), der eine Entzerrung des Kundenverkehrs durch ein Einfahren in die Tiefgarage über die Steinmetzstraße und Ausfahren beim Kiosk ins Spiel brachte.

Architekt Immich sorgte für ein Schmunzeln der Zuhörer, als er diese Variante ablehnte: „Dies führt in der Regel zur Verwirrung der Autofahrer.“ Stichhaltiger schien der Einwand des Bürgermeisters, der die Uferpromenade und Grünflächen im Kioskbereich in Gefahr sah.

Beschluss nur mit knapper Mehrheit

Wie skeptisch der Gemeinderat das Gesamtbauprojekt sieht, ließ sich am Abstimmungsergebnis zu den einzelnen Einwänden der Anwohner erkennen. Hier folgte das Gremium nur mit jeweils knapper Mehrheit (in fünf Fällen elf zu acht, in einem Fall zehn zu neun Stimmen) den Feststellungen der Gemeindeführung. Ebenso verhielt es sich bei der Abstimmung zur dritten Bebauungsplanänderung, bei welcher es eigentlich nur um geringfügige Abstands- und Höhenänderungen ging. Auch hier wurde nur mit knapper Mehrheit (zehn zu neun Stimmen) zugestimmt.

Zudem beschloss das Gremium einstimmig, dass die Änderung nicht mehr im vereinfachten Verfahren, sondern nach den Verfahrensregeln gemäß Paragraf 13a des Baugesetzbuchs abzuhandeln ist.

Eine öffentliche Auslegung der geänderten Pläne muss erfolgen, die Stellungnahme betroffener Behörden sowie Träger öffentlicher Belange muss eingeholt werden.

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