Babensham – Fast zwei Jahre lang gab es nichts Neues zur geplanten Deponie in Odelsham (Babensham). Das Planfeststellungsverfahren ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Jetzt kommt wieder Bewegung in das Vorhaben der Firma Zosseder. Anlass ist die Rodung eines Waldstreifens an der B304 in der Nähe des vorgesehenen Deponie-Standorts.
Morgen, Donnerstag, werden die Bürger für Babensham im Gemeinderat, der ab 19.30 Uhr im Rathaus tagt, unter Punkt 13 einen Vortrag zum Rodungsantrag der Firma Zosseder halten. Im Sitzungssaal ist jedoch aufgrund der Hygienevorschriften nur Platz für etwa zehn Zuhörer, warnt die Gemeinde angesichts des erwarteten Interesses. Der Gemeinderat hatte den Bürgern für Babensham mit Roger Diller, auch Sprecher der Bürgerinitiative zur Erhaltung von Umwelt und Lebensqualität im Wasserburger Land, und Johann Brunn- lechner sowie Markus Oettl die Möglichkeit zur Information eingeräumt.
Nach Überzeugung von Diller werden mit den Rodungsarbeiten für eine Lkw-Parkplatzverlegung die Voraussetzungen für eine andere Zufahrt zur DK1-Deponie geschaffen – ohne erneutes Planfeststellungsverfahren. Dass im Rahmen des Parkplatzbaus eine mögliche neue Anbindung entsteht, daraus macht Florian Missmann, bei der Firma Zosseder zuständig für das Genehmigungsmanagement, keinen Hehl. Der Lkw-Parkplatz solle so Richtung Osten verlegt werden, dass eine „ordentliche Verzögerungs- und Beschleunigungsspur“ zur Einfädelung in die Bundesstraße eingebaut werde und später auch die Deponie eine Zu- und Abfahrt erhalte. Schließlich sei die Anbindung in den bisherigen Plänen von den Bürgern und Kommunen stets als zu gefährlich charakterisiert worden. „Wir beseitigen hiermit diesen Konfliktpunkt – wie gewünscht“, so Missmann.
Dass es beim Rodungsantrag als Basis für die Parkplatzverlegung auch um die Anbindung der Deponie gehe, habe die Firma Zosseder nicht verheimlicht. Das sei auch aus den Plänen klar ersichtlich.
Für Irritationen hatte allerdings die Tatsache gesorgt, dass Zosseder in einem Schreiben mitgeteilt hatte, im Namen des Staatlichen Bauamts zu handeln. Das sei irreführend, so Missmann. Tatsache sei: Die Behörde habe das Vorhaben, „eine reine Zosseder-Maßnahme, die wir auch voll bezahlen“, genehmigt. Auf Anfrage der Wasserburger Zeitung bestätigt der zuständige Abteilungsleiter im Staatlichen Bauamt, Daniel Drachenberg: „Die Firma Zosseder hat vonseiten des Staatlichen Bauamtes Rosenheim die Erlaubnis erhalten, die Zufahrt zu verlegen und das Grundstück mit der Flurnummer 1987 künftig weiter östlich, bei Abschnitt 600, an die B304 anzubinden. Alle weiteren behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Pläne oder dergleichen sind von der Firma Zosseder selbst einzuholen, stehen nicht im Zusammenhang mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und geschehen auch nicht in dessen Namen.“ Die Bürgerinitiative ist laut Diller der Meinung, dass sich durch die neue Anfahrt die Gesamtplanung verändert – und diese jetzt erneut Behörden und Bürgern zur Einsicht und Stellungnahme vorgelegt werden müsste. Diller sieht „den üblichen Behördenweg übergangen“. „Wir können verstehen, dass die Gegner der Deponie dies so sehen wollen, doch wir sehen das nicht so“, sagt Missmann, der darauf verweist, Zosseder habe nur wie gefordert ein Problem der Planung bereinigt.
Rund um die Deponie gibt es jedoch noch weitere Kritikpunkte. Sie soll auch gefährliche Stoffe wie Asbest aufnehmen dürfen (DK1-Deponie). Das Grundstück liegt in der Wasserburger Innleiten. Die Deponie-Kritiker befürchten Emissionen durch Astbeststäube, Gefahren für das Grundwasser, sehen auch die Standsicherheit im Bereich des Leitenabbruchs nicht gewährleistet.
2016 gab es zur Deponie auch einen erfolgreichen Bürgerentscheid, in dem die Babenshamer ihrer Kommune die Hausaufgabe gaben, alles zu tun, um die Anlage zu verhindern. Ein Ratsbegehren der Gemeinde, das sich auf ein Nein zum Thema Verfüllung mit asbesthaltigen Stoffen konzentrierte, war mit knapper Mehrheit gescheitert. Ein Erörterungstermin zur geplanten Deponie im Jahr 2018 hatte einen breiten Widerstand aus der Bevölkerung gegen das Vorhaben aufgezeigt. Es gab Forderungen nach weiteren Gutachten, Petitionen an den Landtag, Sondersitzungen. Babensham und Wasserburg lassen sich anwaltlich unterstützen.
Funkstille seit
Erörterungstermin
Seit dem Erörterungstermin herrscht Funkstille, was auch personellen Wechseln bei der Regierung von Oberbayern geschuldet ist. Planfeststellungsverfahren für Deponien können sich viele Jahre hinziehen. Selbst wenn ein Beschluss gefallen ist, wird in der Regel noch der Klageweg bestritten.
Die Deponie Odelsham ist laut Zosseder mit einem Ablagevolumen von 500000 Kubikmetern geplant, soll zwölf bis 13 Jahren in Betrieb sein. DK1 ist laut Bayerischem Landesamt für Umwelt eine Kategorisierung für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle, wie zum Beispiel Bodenaushub, Bauabfälle und Asbest.