Abfuhr für „sinnlose“ Verknüpfungsstelle

von Redaktion

Gemeinderat Raubling befasst sich mit Stellungnahme zum Brenner-Nordzulauf

Raubling – „Geschlossene Abfuhr für eine Verknüpfungsstelle Reischenhart.“ Fett markiert wird dieser Absatz in der Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren Brenner-Nordzulauf (BNZ), die das Raublinger Rathaus auf dem Weg zur Regierung von Oberbayern verlassen soll.

Am Freitag, 24. Juli, ist Abgabeschluss für die Stellungnahmen zum Raumordnungsverfahren (ROV). Der Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung überwiegend mit der sogenannten Verknüpfungsstelle „VKN Reischenhart“, die gemäß der vorliegenden Unterlagen (Variante gelb) „alternativlos im Gemeindegebiet Raubling liegen würde“, so Bürgermeister Olaf Kalsperger (CSU). Und das direkt neben dem FFH-Schutzgebiet „Moore um Raubling“. Das wäre in seiner Existenz bedroht.

Raumwiderstände überprüfen

„Das ROV ist ein Instrument der Landesplanung und dient dazu, die Raumverträglichkeit eines konkreten Vorhabens, wie einer Trasse für den Bahnverkehr, aus überörtlicher Sicht zu prüfen“, erläuterte Michael Astner von der Bauabteilung. Eine zentrale Bedeutung hätte die Frage, ob und wie sich erkennbare Nutzungskonflikte in Einklang mit einer nachhaltigen Raumentwicklung bringen lassen.

Die Gemeinde Raubling hat einen absoluten Experten zur Beratung hinzugezogen und um eine Ausarbeitung einer Stellungnahme zum ROV betreffend der „VKN Reischenhart“ beauftragt. Universitätsprofessor Dr. Ing. Eberhard Hohnecker (Ebersbach) verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet der Eisenbahntechnik und berät unter anderem den Deutschen Bundestag betreffend Maßnahmen zur Aufwandsreduzierung bei Ausbau und Neubau von Eisenbahnstrecken. Seine Stellungnahme soll als Anlage dem Raublinger Schriftstück angefügt werden und untermauert die Bedenken des Raublinger Rats.

Neben dem seitenweise aufgelisteten gravierenden Nachteilen der „VKN Reischenhart“, die Geschäftsführer Stefan Landprecht vorlas, war zu entnehmen, dass die Gemeinde Raubling unabhängig davon bei drei von fünf Varianten die am stärksten betroffene Gemeinde im Inntal sei. Dies gelte insbesondere für den Lärm und den Flächenverbrauch.

Nach einer neueren Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich eine Gemeinde wehren, „werden durch überörtliche Vorhaben das Ortsbild und die Entwicklung der Gemeinde entscheidend beeinflusst“. Das sei hier eindeutig der Fall. „Die VKN ist verkehrstechnisch wirkungslos und führt zu unverhältnismäßigen Nachteilen für die Gemeinde Raubling“, resümiert der Bürgermeister.

Wie andere Experten auch, hatten die Beauftragten der Gemeinde Raubling festgestellt, dass der Bedarf für ein drittes und viertes Gleis im Inntal nicht nachvollziehbar dargelegt worden sei.

Damit gebe es aber auch keine sogenannte Planrechtfertigung. Und ohne diese sei das Raumordnungsverfahren schon aus formalen Gründen hinfällig.

Angemerkt wurde auch, dass Verknüpfungsstellen ein eigenes Planfeststellungsverfahren bräuchten, im Raumordnungsverfahren gar nichts zu suchen hätten. Verkehrstechnisch sinnlos seien die Verknüpfungsstellen sowieso, denn bei der geplanten Taktung des Personenverkehrs passe bestenfalls ein Güterzug zwischen die Personenzüge, der an der nächsten Verknüpfungsstelle aber wieder auf die Bestandsstrecke wechseln müsse.

Wohngebiete und Felder bedroht

Der Flächenverbrauch der VKN Reischenhart sei derart groß, dass viele landwirtschaftliche Betriebe bedroht seien, in Aich und Unteraich führe die Trasse gar mitten durch die Wohnbebauung. Alle drei Trassen westlich des Inns schränkten die Entwicklung der Gemeinde Raubling ein und sind deshalb abzulehnen.

Die Gemeinderäte waren offensichtlich zufrieden, denn die Hände der Gremiumsmitglieder gingen bei der Abstimmung zügig, diskussionslos und allesamt nach oben und der Rathauschef folgerte zufrieden im Schlusswort: „Auf dieser Grundlage kann die Stellungnahme aus Raubling rausgehen“.

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